Handelsgericht: Bayern verlieren gegen Hypo-Mitarbeiterstiftung

File photo of an employee of the Bavarian public sector bank BayernLB walking near the bank's logo in Munich
File photo of an employee of the Bavarian public sector bank BayernLB walking near the bank's logo in MunichREUTERS
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Die BayernLB sei zwar arglistig getäuscht worden, dabei sei allerdings kein Schaden entstanden, urteilte das Landesgericht Wien.

Die Bayerische Landesbank hat einen gegen die Mitarbeiter-Privatstiftung MAPS der Hypo-Alpe-Adria-Bank geführten Zivilprozess in Wien verloren. Ursprünglich hatten die Bayern auf 50 Millionen Euro geklagt, den Streitwert dann aber auf zehn Millionen Euro reduziert. Damit übersteigen die Kosten des Verfahrens – die elf Millionen müssen von den Bayern bezahlt werden – den Streitwert.

Aus Kostengründen wurde zunächst nur der kleinste frühere Hypo-Anteilseigner, die Mitarbeiterstiftung der Bank, geklagt. Im Falle eines Siegs vor Gericht hätten die Bayern auch die anderen Hypo-Verkäufer wie das Land Kärnten klagen können. Kärnten kann nun also aufatmen. In Summe zahlten die Bayern 2007 über 1,6 Milliarden Euro für die Hypo-Übernahme.

Richterin: Kein Schaden entstanden

Richterin Charlotte Schillhammer konzedierte den Bayern zwar, arglistig getäuscht worden zu sein, doch sei kein Schaden entstanden.

Im November 2011 hatte der Prozess am Handelsgericht Wien begonnen, dabei ging es um zwei Aktienverträge der BayernLB mit der MAPS. Im Zuge der Übernahme der Hypo Alpe Adria hatten die Bayern diese Verträge mit einem Gesamtvolumen von rund 117 Mio. Euro abgeschlossen. Nach der Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria im Jahr 2009 sieht sich die BayernLB bei diesen zwei Aktienverträgen mit der MAPS arglistig getäuscht. Ihrer Ansicht nach war bereits die Bilanz per Ende 2006 aufgrund von Vorzugsaktiendeals 2004 samt Nebenabreden falsch und das Eigenkapital um zumindest 150 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Später sollen weiter Vorzugsaktiendeals mit eigenkapitalschädlichen Nebenabreden geschlossen worden sein. Die BayernLB behauptet, über diese Aktiendeals nicht richtig aufgeklärt worden sein, und klagte deshalb.

Die Richterin argumentiert in ihrer Begründung so: "Selbst wenn die Beklagte die Klägerin im Jahr 2007 vor Abschluss des ersten Aktienkaufvertrages darüber aufgeklärt hätte, dass es umfassend geheim gehaltene Nebenabreden gibt, hätte die Klägerin den Aktienkaufvertrag mit der Beklagten dennoch ohne Abschlag vom Kaufpreis abgeschlossen." Zudem sind für Schillhammer Schadenersatzansprüche für ein pflichtwidriges Verhalten vor dem zweiten Aktienkaufvertrag unter anderem daran gescheitert, dass "keine konkret dadurch verursachten Schäden der Klägerin ersichtlich" seien.

Kulterer-Anwalt: "Bayern hätte Hypo behalten können"

Dem Verfahren hatten sich zahlreiche Nebenintervenienten angeschlossen, unter ihnen auch Ex-Hypo-Vorstandschef Wolfgang Kulterer. Dessen Anwalt Ferdinand Lanker betonte nach Bekanntwerden des Urteils, dass "wir immer argumentiert haben, dass den Bayern kein Schaden entstanden ist, sie hätten die Hypo auf jeden Fall gekauft, weil sie sie haben wollten". Die mangelnde Aufklärung über eventuelle Nebenabreden hätte damit keinen kausalen Zusammenhang mit der Kaufentscheidung gehabt. Lanker: "Das heißt außerdem, dass auch die Notverstaatlichung nicht notwendig gewesen wäre, die Bayern hätten die Hypo ruhig behalten können."

Die Anwälte der BayernLB haben jetzt vier Wochen Zeit, zu überlegen, ob sie beim Oberlandesgericht Wien Berufung gegen dieses Urteil einlegen. Sollten sie das tun, wird das Verfahren noch teurer, als es bisher schon ist.

(APA)

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