Mindestsicherung: Höher als der Durchschnittslohn

(c) Clemens Fabry
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Die ÖVP fordert strengere Kontrollen beim Sozialgeld. Die Hälfte der Bezieher kam im Vorjahr aus Wien. Eine Vereinheitlichung in den Bundesländern sei 2015 überfällig.

Wien. Nach den Pensionen verstärkt die ÖVP jetzt auch bei der Mindestsicherung, der im September 2010 eingeführten untersten sozialen Absicherung, den Druck auf Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ). Eine Evaluierung der Mindestsicherung ist im Regierungsabkommen vereinbart. 2015 wird es so weit sein. Für den Sozialsprecher der ÖVP, den Generalsekretär des ÖVP-Angestellenbundes (ÖAAB), August Wöginger, ist es dafür längst höchste Zeit. „Wir brauchen jedenfalls eine Vereinheitlichung zwischen den Bundesländern“, betont er im Gespräch mit der „Presse“.

Hintergrund seiner Forderung ist, dass rund die Hälfte der Fälle der 238.000 Bezieher einer Mindestsicherung im Vorjahr aus Wien kamen. Nach Ansicht der ÖVP geht Wien bei der Mindestsicherung zu großzügig gemessen an den anderen Ländern vor. Neben einer Vereinheitlichung bei der Zuerkennung fordert der ÖVP-Sozialsprecher „verstärkte Kontrollen, wir brauchen auch Sanktionen“. Missbräuchlicher Bezug müsse auch Einschränkungen zur Folge haben.

Viele „stocken“ Einkommen auf

Hundstorfer hat sich für die Verhandlungen mit der ÖVP schon gerüstet. Dazu gehört eine Studie. Eines der Ergebnisse, mit dem er Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen will: Bei rund einem Drittel der Bezieher, die arbeitsfähig sind, gelinge es, sie in den Arbeitsmarkt zurückzubringen. Betroffene sollten nicht auf Dauer Empfänger dieser Form des Sozialgeldes sein, das mit 814 Euro brutto (zwölfmal im Jahr) das unterste Sozialnetz bildet. In vielen Fällen handelt es sich um eine Aufzahlung bis zu dieser Marke bei einem geringen eigenen Einkommen („Aufstocker“).

Wöginger hält Nachjustierungen für notwendig, damit der Anreiz, arbeiten zu gehen, steigt. Die ÖVP bekenne sich zur Mindestsicherung, schickt er voraus. Aber: „Es muss sich auszahlen, wenn man arbeiten geht.“ Daher bringt die ÖVP in die Verhandlungen über die Steuerreform den Vorschlag ein, Sozialbeiträge für Personen zu senken, die wegen niedrigerer Löhne keine Steuer zahlen, damit diesen netto mehr bleibt.

Beispiel aus Wien

Der ÖAAB-Generalsekretär führt zur Illustration ein Beispiel an: Ein Ehepaar in Wien mit zwei Kindern, wobei der Mann als Arbeiter Alleinverdiener ist, hat ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe des Medianwertes des Jahres 2013 von 2110 Euro (14-mal im Jahr). Netto seien das pro Monat 1467 Euro, pro Jahr 20.930 Euro laut Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums). Die Mindestsicherung für Paare betrage 1221 Euro, dazu komme jene für zwei Kinder mit je 220 Euro im Monat. Das seien 1661 Euro im Monat beziehungsweise 19.927 Euro jährlich, nur rund 1000 Euro weniger als beim Arbeitseinkommen. Bei einem dritten Kind fällt die Rechnung bei gleichem Lohn bereits für die Mindestsicherung aus. Mit dem Zuschlag für das dritte Kind von 220 Euro kommt die Familie monatlich auf 1880 Euro Mindestsicherung, im Jahr 22.564 Euro.

Die Debatte in der Koalition über die Mindestsicherung wird noch angetrieben. Die Grünen haben Ende November auf dem Bundeskongress im Leitantrag zur Sozialpolitik eine sogenannte erwerbsunabhängige Mindestsicherung beschlossen. Das ist de facto das früher diskutierte Grundeinkommen ohne Arbeit. Dieses entspricht nicht den Intentionen des Sozialministers. Dieser hat die Mindestsicherung stets als Sprungbrett für jene, die arbeitsfähig sind, zurück in den Beruf gesehen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.12.2014)

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