Prozess: Einspruch gegen Anklage so gut wie fix

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Der Weisenrat genehmigte die Anklage gegen Julius Meinl. Zum Missfallen von Sektionschef Pilnacek.

Wien. Am vergangenen Mittwoch tagte der Weisenrat des Justizministeriums. Das dreiköpfige Gremium hat Justizminister Brandstetter im Frühjahr ins Leben gerufen. Es soll immer dann mit Entscheidungen betraut werden, wenn der Minister aufgrund seines anwaltlichen Vorlebens befangen ist oder es in einem Verfahren inhaltliche Weisungen an die Staatsanwaltschaft geben soll.

Im Fall rund um die Anklage von Julius Meinl und den Vorständen der Meinl Bank war Brandstetter definitiv nicht befangen, er hatte mit der Causa als Anwalt nie etwas zu tun gehabt. Vielmehr landete die brisante Sache am 17. November 2014 auf dem Tisch der drei Weisenräte, weil Christian Pilnacek, der Leiter der Sektion Strafrecht, Weisung geben wollte, Meinl dürfe nicht angeklagt werden. Seit Mittwoch vergangener Woche steht fest: Er wird es doch. Sehr zum Missfallen von Pilnacek, der interessanterweise auch Sprecher des Weisenrates ist.

Vorwürfe: Untreue und Krida

Mit Meinl werden noch vier weitere Beschuldigte die Anklagebank drücken. Darunter die Vorstände der Meinl Bank, Peter Weinzierl und Günter Weiß. Vorgeworfen wird ihnen, dass sie durch die Ausschüttung einer Sonderdividende in der Höhe von 225 Mio. Euro im Februar 2009 die Eigenkapitalbasis beziehungsweise den Haftungsfonds der Bank zu stark geschmälert hätten. Die Sachdividende ging an ein niederländisches Unternehmen, das zu 99,9 Prozent Eigentümer der Meinl Bank und Julius Meinl zuzurechnen ist. In Anbetracht drohender Anlegerklagen hätte die Bank deutlich mehr Rückstellungen bilden müssen, lautet die Anschuldigung. Anders als bisher kolportiert, wird daher nicht nur wegen des Delikts der Untreue (§ 153 Strafgesetzbuch), sondern auch wegen des Verdachts der betrügerischen Krida (§ 156 StGB) angeklagt, allerdings nicht in allen fünf Fällen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung, und die Meinl-Verantwortlichen haben die Vorwürfe auch stets mit Vehemenz zurückgewiesen.

Wann die Anklageschrift zugestellt wird, steht noch nicht fest. Dass die Anwälte dagegen Einspruch erheben werden, scheint jedoch fix. Meinl-Bank-Anwalt Georg Schima gibt sich zwar „aus juristischer Sicht gelassen“, menschlich sei er aber empört: „Wenn man diesen Fall ins Treffen führt, um zu beweisen, dass es sich die Mächtigen und Reichen in diesem Land richten können, ist das eine Chuzpe“, sagt er. „Der Fall zeigt besser als jeder andere, dass es genau nicht so ist.“ (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.12.2014)

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