Politik bremst Anleger

Wie in Österreich Investitionen in Unternehmen mittels Überregulierung und steuerlicher Hürden verhindert werden.

Finanzminister Hans Jörg Schelling wurde vor Kurzem von einem Journalisten mit dem Faktum konfrontiert, dass junge Technologieunternehmen in den USA leicht Finanzierungen erhalten, in Österreich hingegen kaum. Der Finanzminister hat dies damit erklärt, dass die österreichischen Anleger eben konservativ seien und hauptsächlich das Sparbuch im Kopf hätten.

Das Problem sind nicht angeblich übervorsichtige Anleger, sondern das Problem ist die Regierung, die Investitionen in Unternehmen mittels Überregulierung und unattraktiver steuerlicher Rahmenbedingungen geradezu systematisch verhindert. In Österreich ist es Privaten faktisch verboten, in Private-Equity- oder Venture-Capital-Fonds zu investieren, die Expansionsvorhaben von Unternehmen finanzieren, die Banken wegen mangelnder Sicherheiten nicht finanzieren können oder wollen.

Erst im Juli 2014 hat der Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen die Novelle zum AIFMG (Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz) beschlossen, die vorsieht, dass Private nicht einmal dann in Private Equity investieren dürfen, wenn sie dies über Dachfonds mit breiter Risikostreuung tun, außer sie investieren mindestens 100.000 Euro pro Transaktion. Wenn die Politik schon meint, Österreichs Anleger generell bevormunden zu müssen, so sollte sie ihnen zumindest die Möglichkeit bieten, sich bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) mittels einfacher Erklärung als wissender Anleger registrieren zu lassen, auf den strengen Anlegerschutz zu verzichten und so das Recht zu erhalten, das eigene Geld so zu investieren, wie sie wollen.

Abwanderung ins Ausland

Die meisten Private-Equity-Fonds selbst sind mittlerweile ins Ausland abgewandert, weil die Rahmenbedingungen für derartige Fonds in Österreich einfach zu bürokratisch geworden sind.

Wie der Waldviertler Schuhfabrikant Heinrich Staudinger einer breiten Öffentlichkeit näherbrachte, dürfen Unternehmen auch keine Privatdarlehen entgegennehmen, weil diese auch dann als Bankgeschäft zu werten sind, wenn sie im Unternehmen investiert werden. Schon für Beteiligungsmodelle mit einem Volumen von über 250.000 Euro ist in Österreich ein Kapitalmarktprospekt vorgeschrieben, dessen Erstellung Kosten von 30.000 bis 50.000 Euro verschlingt, während das EU-Recht einen solchen Kapitalmarktprospekt erst ab fünf Millionen Euro vorsieht.

Vor allem für innovative, wissensbasierende Unternehmen wäre eine kostengünstige Aktiengesellschaft light wie in der Schweiz hilfreich. Damit würden nicht nur Finanzierungen, sondern auch Mitarbeiterbeteiligungen deutlich erleichtert. Die Beseitigung der genannten rechtlichen Hürden würde den Staat nichts kosten, das einzige Problem ist die wirtschaftsferne Bürokratenmentalität der regierenden Politiker.

Wenn man, so wie in der Slowakei, die Ausschüttungen von inländischen Kapitalgesellschaften von der Kapitalertragssteuer befreite, wäre es auch steuerlich attraktiv, in Unternehmen zu investieren. Derzeit werden Gewinne zweimal besteuert: auf Gesellschaftsebene mit 25Prozent Körperschaftsteuer und noch einmal bei der Ausschüttung mit 25Prozent KESt.

Christian Ebner ist Unternehmensberater und Obmann von FreeMarkets.AT, einer parteiunabhängigen Interessenvertretung für Unternehmer und Manager.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.12.2014)

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