Der Textilhändler zahlte in Deutschland zwei Frauen um 60 Prozent weniger, als im Kollektivvertrag vorgesehen ist. Das Unternehmen muss den Frauen nun den fehlenden Lohn nachzahlen. Außerdem wird mit einer Klagewelle gerechnet.
Die Stundenlöhne von 5,20 Euro für zwei beim Textildiscounter Kik beschäftigte Frauen sind vom Landesarbeitsgericht Hamm als sittenwidrig eingestuft worden. Es gebe ein auffälliges Missverhältnis zwischen Lohnhöhe und Arbeitsleistung, erklärte das deutsche Gericht am Mittwoch und bestätigte damit zwei Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund. Das Unternehmen muss den Frauen nun den fehlenden Lohn nachzahlen.
Die Klägerinnen waren bei Kik als Packerinnen tätig und erhielten dort seit 2004 einen Stundenlohn von 5,20 Euro. Sie wurden nach eigenen Angaben aber tatsächlich nicht als Packerinnen eingesetzt, sondern nahmen überwiegend die Tätigkeiten einer Verkäuferin wahr.
60 Prozent unter dem Tarif
Die Kammer erklärte in ihrem Urteil, eine Unterschreitung des Tarifniveaus um zwei Drittel werde als sittenwidrig angesehen. Selbst wenn man zugrunde lege, dass die Klägerinnen entgegen ihrer Annahme als Packerinnen beschäftigt waren, liege die Vergütung noch rund 60 Prozent unter dem Tariflohn.
Die Gewerkschaft Ver.di erwartet nun eine Klagewelle gegen den Textildiskonter, wie die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" berichtet. Das Urteil schaffe einen Präzedenzfall. Ein Sprecher des Ver.di-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen sagte, etwa jeder zweite der deutschlandweit 18.000 Kik-Beschäftigten arbeite für Stundenlöhne zwischen 4,25 Euro und 5,25 Euro.
(APA)