Islamgesetz: IGGiÖ bekräftigt "verfehlte Konzeption des Entwurfs"

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Die Islamische Glaubensgemeinschaft erkennt aber Besserungen im Vergleich zum Begutachtungsentwurf an. Ostermayer ist teilweise gesprächsbereit.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) lehnt den Regierungsentwurf für ein neues Islamgesetz ausdrücklich ab. Vor allem das Verbot der Auslandsfinanzierung und der Umstand, dass kein eigenes Gesetz für die IGGiÖ geschaffen wird, stößt auf Kritik der Glaubensgemeinschaft. Eine entsprechende Stellungnahme des Obersten Rates hat der Schurarat bekräftigt.

Zwar räume die vom Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage der IGGiÖ nunmehr einen eigenen Abschnitt ein, keineswegs beseitige dies aber die Kritik an der "verfehlten Konzeption des Entwurfes". In der Tradition des Islamgesetzes von 1912 wird ein Gesetz für die IGGiÖ gefordert. "Sonst können sich Muslime mit diesem Gesetz nicht identifizieren", heißt es in einer Aussendung. Andere Religionsgesellschaften sollten in einem eigenen Gesetz behandelt werden, so wie es auch kein "Christengesetz" für verschiedene christliche Konfessionen gibt.

"Verwirrung" erwartet

Die IGGiÖ beklagt, dass sie wie eine neu gegründete Religionsgesellschaft behandelt werde und vom Bundeskanzler sogar - nach Maßgabe völlig unbestimmter Gründe - "aufgehoben" werden könne. "Dies mag mangels Beobachtungsphase für neu zu gründende Religionsgesellschaften nachvollziehbar scheinen, entbehrt jedoch im Falle der lange bestehenden IGGiÖ jeglicher sachlicher Rechtfertigung."

"Verwirrungen" und Probleme erwartet die IGGiÖ dadurch, dass die zu gründende theologische Fakultät im allgemeinen Teil und nicht im spezifischen, für die IGGiÖ vorgesehenen Teil behandelt wird. Außerdem fehle eine ausdrückliche Bestimmung im Gesetzestext (nicht nur in den Erläuterungen) zu der erforderlichen Mitgliedschaft des Lehrpersonals bei der IGGiÖ. Hier wird Klarheit gefordert, wie dies auch im Protestantengesetz der Fall sei. Die Bestimmungen hinsichtlich des Verbots von Auslandsfinanzierung bilden für die IGGiÖ weiterhin "eine deutliche Schlechterstellung gegenüber anderen anerkannten Religionsgesellschaften und gefährden den laufenden Betrieb anerkannter Vereine, die in ihrer Tätigkeit längst zunehmend ein selbstständiges österreichisches Profil entwickeln".

Die IGGiÖ anerkennt aber gleichzeitig die Bestrebungen der Bundesregierung, ihren Anliegen zumindest teilweise Rechnung zu tragen. So wird etwa positiv vermerkt, dass die Regierungsvorlage im Unterschied zum Begutachtungsentwurf nunmehr "die Schaffung von Rechtspersönlichkeiten nach innerreligionsgesellschaftlichem Recht, die seelsorgerische Amtsverschwiegenheit, den ausdrücklichen Schutz der Feiertage sowie des Freitagsgebets vorsieht".

Ostermayer teilweise gesprächsbereit

Der zuständige Minister Josef Ostermayer (SPÖ) signalisierte am Montag Gesprächsbereitschaft, allerdings nur in der Frage des Entzugs der Rechtspersönlichkeit. Ein allgemeines Vetorecht sprach er der IGGiÖ ab.

(APA)

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