Ärzte: Dienst nach Vorschrift

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Arbeitszeit. In Kärnten, Oberösterreich und im Wiener AKH gibt es keine Einigung mit den Ärzten. Jetzt drohen Wartezeiten in Ambulanzen, Operationen könnten verschoben werden.

Wien. Wenn mit 1. Jänner das neue Arbeitszeitgesetz für die Spitalsärzte in Kraft tritt, drohen den Patienten in Oberösterreich und Kärnten längere Wartezeiten. In diesen beiden Bundesländern haben sich die Spitalsbetreiber mit den Ärzten bisher nicht einigen können. Daher wollen die Spitalsärzte nur noch maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Das gilt auch für das Wiener AKH, wo Klinikvorstände und Primarärzte vor einem Kollaps warnen.

Mit dem neuen Arbeitszeitgesetz dürfen Spitalsärzte nicht mehr bis zu 72 Stunden, sondern befristet bis 2021 nur noch dann länger als 48 Stunden pro Woche arbeiten, wenn sie schriftlich zustimmen. Ihnen drohen durch die kürzeren Arbeitszeiten aber Gehaltseinbußen, da das Einkommen der Spitalsärzte zu einem großen Teil über Nacht- und Wochenenddienste zustande kommt. In den Bundesländern wurde bzw. wird daher über einen Ausgleich durch höhere Grundgehälter verhandelt.

In der Steiermark, in Salzburg und schon seit Längerem in Niederösterreich gibt es eine Einigung, in vier weiteren Bundesländern wurde inzwischen zumindest eine Übergangslösung erzielt. Oberösterreich und Kärnten haben dies bisher nicht geschafft. In diesen beiden Ländern wollen die Ärzte daher ab 1. Jänner „Dienst nach Vorschrift“ machen – mit entsprechenden Konsequenzen in Form von längeren Wartezeiten für die Patienten. In Oberösterreich soll voraussichtlich heute, Dienstag, ein Treffen des auch für die Spitäler verantwortlichen Landeshauptmannes Josef Pühringer (ÖVP) mit den Spitalsbetreibern stattfinden.

Auch in den Kärntner Landesspitälern werden die Ärzte ab 1. Jänner maximal 48 Wochenstunden arbeiten. „Die entsprechenden Dienstpläne sind ausgearbeitet“, sagte Kabeg-Vorstand Arnold Gabriel. Im Hintergrund laufen aber permanent Verhandlungen zwischen dem Landeskrankenanstalten-Träger Kabeg und den Medizinern. „Es gibt sehr konstruktive Gespräche, alle Beteiligten wollen eine Lösung“, sagte Gabriel. Eine endgültige Einigung im auslaufenden Jahr sei nach derzeitigem Stand allerdings eher unwahrscheinlich. Gabriel rechnet im Jänner mit einer Lösung.

Operationen werden verschoben

Die Ärztekammer stellte jedenfalls bereits klar, dass sich ein „Dienst nach Vorschrift“ auf die medizinische Versorgung auswirken werde. Dies würde bedeuten, dass die Ärzte die vorgeschriebenen Ruhepausen einhielten und wöchentlich nur noch 48 Stunden zur Verfügung stünden. Not- und Akutfälle würden selbstverständlich weiterhin behandelt, allerdings würden Spitalsambulanzen leiden oder auch bereits geplante Operationen verschoben werden, kündigte der Obmann der Spitalsärzte in der Ärztekammer, Harald Mayer, am Montag an.

Keine Probleme müssen Patienten in den anderen Bundesländern befürchten. In der Steiermark haben sich Spitalsbetreiber und Ärztekammer auf eine Erhöhung der Grundgehälter von zehn bis 18 Prozent mit Mehrkosten von 28 Millionen Euro für 2015 geeinigt. Auch in Salzburg werden die Grundgehälter der Spitalsärzte im Schnitt um rund 1200 Euro erhöht, das Land stellt dafür 13,5 Millionen Euro zur Verfügung. Und in Niederösterreich wurde schon 2012 der Grundstein dafür gelegt, dass die Höchststundenanzahl von 48 Stunden im Durchschnitt sogar unterschritten wird.

Übergangslösungen gibt es Tirol, Vorarlberg, Wien und im Burgenland. In Tirol haben sich Land, Ärztevertreter und Krankenhausbetreiber am Montag darauf verständigt, bis Mitte 2015 eine Lösung zu finden. Bis dahin wird an die Ärzte appelliert, befristet für länger Arbeitszeiten zu optieren.

In Wien hat man sich auf eine Betriebsvereinbarung verständigt, wonach die Arbeitszeit in einem Durchrechnungszeitraum von 26 Wochen auf 48 Stunden gesenkt wird. Das gilt aber nicht für das AKH, wo die Med-Uni Wien Verhandlungspartner der Ärzte ist. Im Ländle hat die Ärztekammer den Spitalsärzten empfohlen, befristet für längere Dienstzeiten zu optieren. (red./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.12.2014)

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