Gastronomie: Viel Lärm um den Holzlöffel

(c) FABRY Clemens
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Eine Biopionierin wollte wegen eines Holzlöffelverbots eine Haftstrafe absitzen, statt eine Geldstrafe zu zahlen. Die Geschichte hat nur einen Schönheitsfehler: Sie stimmt nicht ganz.

Wien. Die Geschichte ist fast zu schön, um wahr zu sein: Eine Biopionierin, die vor 35 Jahren in Graz den ersten Bioladen eröffnet hat, kämpft gegen die lebensfremd bis willkürlich anmutenden Vorschriften der Behörden. Herzstück der Konfrontation ist ein Symbol für gutes, selbst gemachtes Essen aus regionalen und biologischen Lebensmitteln: der Holzlöffel. Er soll nämlich Ushij Matzer – der Bioladenbetreiberin, die auch ein paar Kindergärten beliefert – verboten werden. Da der Frau mit dem „Wut-Kochlöffel“ – Zitat des steirischen Wirtschaftskammer-Präsidenten (die „Wut-Oma“ lässt grüßen) – aber kein Plastik in die Küche kommt, will sie lieber ins Gefängnis, als ihre Holzlöffel aufzugeben.

Der steirische Wirtschaftskammer-Präsident Josef Herk gibt Rückendeckung und verkündet: „Ich setzte mich liebend gern mit Frau Matzer die zwei Tage ins Gefängnis, sogar mit Liveübertragung, um die Symbolik zu unterstreichen.“ Und Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, möchte am liebsten gleich mitkommen.

So schön, so gut ist die Geschichte, dass sie sogar dem deutschen „Stern“ einen Artikel wert war. Nur stimmt sie leider nicht ganz. Denn einerseits wurde der Holzlöffel laut Stadt Graz nie verboten, andererseits kann sich die Betreiberin nicht aussuchen, statt einer Geld- eine Haftstrafe zu verbüßen, von ihren Begleitern ganz zu schweigen. Ein Detail am Rande sei noch erwähnt: Im Februar 2015 finden die Wirtschaftskammerwahlen statt.

„Der Fall wurde leider seitens der Medien auf ein Minimum reduziert“, sagt dazu Walpurga Rath, Leiterin des Referats für Lebensmittelangelegenheiten der Stadt Graz. Er sei durch alle Instanzen gegangen und sogar vom Verwaltungsgerichtshof geprüft worden. Der Stadt Graz sei dabei immer recht gegeben worden.

Sanieren statt ersetzen

Begonnen hat alles im Jahr 2011 mit einer Routinekontrolle, bei der das Gesundheitsamt die Einhaltung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes geprüft hat. Insgesamt vier Punkte wurden beanstandet. Ein Verbot von Holzlöffeln war laut Rath nicht dabei: Lediglich der Austausch von schadhaften Holzgebrauchsgegenständen wurde gefordert. „Obwohl die Verwendung von Holzlöffeln in Großküchen verboten ist, haben wir eine Ausnahme gemacht und sie erlaubt“, sagt Rath. Eine Großküche betreibt Matzer offiziell übrigens deshalb, weil sie mehrere Kindergärten beliefert. Die Ausnahme habe man gemacht, da die Bioköchin vegetarisch koche und die Gefahr der Kreuzkontamination vorwiegend bei Fleisch bestehe. Matzer meint hingegen: „Ich habe nie abgesplitterte Holzlöffel verwendet, das wäre ja fahrlässig. Das ist beinahe Verleumdung.“

Zur zweiten Forderung der Behörde, dem Anbringen von Deckeln bei Mistkübeln, meint sie: „Wir haben nur Sammelbehälter, die wir täglich leeren. Einen Mistkübel mit Klappdeckel muss man jedes Mal berühren, und einer mit Tretvorrichtung ist nicht sauber zu halten.“ Auch die zwei weiteren Forderungen– jährliche Hygieneschulungen für ihre Mitarbeiter und die Umsetzung und Dokumentation eines HACCP-Konzepts (Hazard Analysis and Critical Control Point/Gefahrenanalyse und kritischer Kontrollpunkt) – sieht Matzer als nicht umsetzbar.

Es folgten weitere Kontrollen der Behörde und – da die Punkte nicht geändert wurden – eine Strafverfügung in der Höhe von rund 500 Euro. Matzer erhob dagegen Einspruch, woraufhin die Sache zum Verwaltungsgerichtshof kam, der den Einspruch abwies. „Der Instanzenweg ist ausgeschöpft, 2015 wird es zu weiteren Kontrollen kommen“, sagt Rath. Matzer, die sich weigert, die Strafe zu bezahlen, meint: „Mit so einem Vorgehen wird regionale und traditionelle Wirtschaft kaputtgemacht.“ Derzeit wird im Bioladen übrigens mit Metalllöffeln gekocht. [ groisboeck/Fotolia ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.12.2014)

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