Verurteilt, abgetaucht – der „Drohvideo-Islamist“

(c) Clemens Fabry
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Mohammed Mahmoud, einst ein in Österreich tätiger Scharfmacher, dürfte derzeit in Syrien aktiv sein.

Wien. Seine Wutausbrüche im altehrwürdigen Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien sorgten ebenso für Gesprächsstoff wie seine Empfindlichkeit, wenn ihm die Justizwache die Handfesseln anlegte – letztlich wurde Mohammed Mahmoud im Februar 2009 (im Rahmen einer vom OGH aufgetragenen Verfahrenswiederholung) als damals erst 23-Jähriger wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Unter anderem war ihm die Mitwirkung an der Herstellung eines islamistischen Drohvideos, in dem auch von Anschlägen in Österreich die Rede ist, zur Last gelegt worden. Mahmoud soll damals laut Urteil Ziele des Terrornetzwerks al-Qaida verfolgt haben. Mit ihm war seine damalige Freundin verurteilt worden. Die 22-Jährige hatte für lange Debatten gesorgt, da sie als Angeklagte voll verschleiert am Prozess teilnehmen wollte. Dies wurde ihr aber gerichtlich untersagt.

Zurück zu Mahmoud: Nach seiner Haftentlassung fiel er dadurch auf, dass er vor laufender Videokamera seinen österreichischen Pass verbrannte. Später landete er wegen eines gefälschten Reisedokuments für ein Jahr in türkischer Auslieferungshaft, ehe er sich offenbar nach Syrien absetzte. Mahmoud soll nach Ansicht von Experten einer der Unterzeichner einer Erklärung zur Unterstützung des IS sein – und sich damit auf der Stufe mit wichtigen Ideologen befinden.

Vermittlung zu al-Qaida

Mahmoud ist aber nicht der einzige bereits in Österreich verurteilte Terrorist mit Bezug zur al-Qaida. Im Juli 2012 wurde der 27-jährige Thomas J. in Wien als Mitglied ebendieser terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft verurteilt. Er soll Reisen in den Jihad nach Somalia sowie eine Fahrt in ein Terror-Camp im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet organisiert haben. Eigentlich waren damals insgesamt fünf Männer angeklagt. Zwei Verfahren wurden aber für weitere Beweisaufnahmen auf unbestimmte Zeit vertagt, ein Mann wurde freigesprochen. Und zwei der – nicht in U-Haft befindlichen – Beschuldigten suchten kurzerhand das Weite. (m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.01.2015)

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