Kartellverfahren: Spar beruft gegen Millionenstrafe

APA/HERBERT NEUBAUER
  • Drucken

Das Kartellgericht hatte im November dem Handelskonzern Spar wegen Preisabsprachen eine Bußgeldzahlung von drei Millionen Euro aufgebrummt.

Spar legt gegen das erstinstanzliche Urteil des Kartellgerichts wegen Preisabsprachen Berufung ein. Das teilte der Handelskonzern am Donnerstag in einer Aussendung mit.  Das Kartellgericht hatte dem Handelskonzern Spar wegen Preisabsprachen mit Lieferanten eine Bußgeldzahlung von drei Millionen Euro aufgebrummt. Dieser Schritt sei notwendig, da der Beschluss aus Sicht von Spar in mehrfacher Hinsicht mit Mängeln belastet und nicht nachvollziehbar sei, so das Unternehmen. Mit dem Rekurs werde Rechtssicherheit für das eigene Unternehmen und alle Marktteilnehmer angestrebt.

Die Geldstrafe vom November betraf nur den Spar-Konzern, den Töchtern Maximarkt und SLL konnte nichts nachgewiesen werden. Spar-Anwalt Bernhard Kofler-Senoner wertete damals das Urteil als Erfolg für Spar, zumal Teile zu dessen Gunsten ausfielen.

(red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

SPAR-MARKT AM LINZER HAUPTBAHNHOF
Österreich

Kartellgericht verdonnert Spar zu drei Millionen Strafe

Die Bußgeldzahlung wegen Preisabsprachen betrifft nur Molkereiprodukte. Das Verfahren zu weiteren 16 Produktgruppen ist weiter anhängig.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.