Der in der Lobbying-Affäre zu drei Jahren Haft verurteilte Ex-Innenminister Ernst Strasser gilt bisher als Musterhäftling.
Wien. Noch befindet sich Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser im „geschlossenen Vollzug“ in der Haftanstalt Wien-Simmering. Tagsüber arbeitet der 58-Jährige (Haftantritt: Mitte November 2014) in der Gefängnisbibliothek, danach muss er in seinen Einzelhaftraum zurückkehren. Dies bestätigte Anstaltsleiter Josef Schmoll. Doch wegen der bisher tadellosen Führung des in der Lobbying-Affäre (Bestechlichkeit) zu drei Jahren Haft verurteilten Ex-Politikers darf sich dieser bereits auf einen Wechsel in den Wohngruppen-Vollzug einstellen.
In dieser Phase können die in Simmering angehaltenen Gefangenen innerhalb ihrer Einheit mit anderen Insassen in Kontakt treten; in der Regel sind Wohngruppen-Häftlinge (es sind aktuell 170 der derzeit insgesamt in Simmering einsitzenden 450 Personen) in Zellen mit Zweier-, Dreier- oder Viererbelegung untergebracht.
Das – abgeleitet vom Strafausmaß – frühestmögliche Datum für einen Wechsel in den Hausarrest (plus Fußfesselüberwachung) ist Mitte Mai 2015 erreicht. Noch hat Strasser keinen diesbezüglichen Antrag gestellt. Auch ein Antrag auf kurzen Ausgang, etwa zu Weihnachten, wurde von Strasser zuletzt nicht gestellt. (m. s.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2015)