Der Handelskonzern Spar ortet Mängel, es fehle die Rechtssicherheit für die betriebliche Praxis.
Wien. Wegen Preisabsprachen mit Lieferanten war der Handelskonzern Spar am 26. November erstinstanzlich zu einer Geldstrafe von drei Mio. Euro verurteilt worden. Jetzt gab Spar bekannt, gegen den Beschluss in Rekurs zu gehen. „Dieser Schritt ist notwendig, da der Beschluss in mehrfacher Hinsicht mit Mängeln belastet und nicht nachvollziehbar ist“, so Spar Donnerstagabend. Der Beschluss biete keine genügend klare Rechtssicherheit für die betriebliche Praxis.
Welche Spezifizierungen im Urteil für eine ausreichende Rechtssicherheit notwendig seien, wollte Spar-Sprecherin Nicole Berkmann auf „Presse“-Anfrage nicht ausführen und verwies auf das laufende Verfahren. Damit bleibt Spar jedenfalls auf dem aggressiven Kurs, den der Konzern von Anfang an gegen die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) fuhr. Anders als Konkurrent Rewe (Billa, Merkur), der im Rahmen eines Settlements die Geldstrafe von 20,8 Mio. Euro anstandslos zahlte.
In der Urteilsbegründung gegen Spar hieß es, der Konzern habe Lieferanten dazu genötigt, Verkaufspreisempfehlungen abzugeben, die keineswegs unverbindlich waren. Spar habe von den Lieferanten erwartet, dass diese Konkurrenten wie Hofer oder Billa dieselben Preisempfehlungen vorgeben, wodurch die Endverkaufspreise beeinflusst wurden. (red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2015)