Der Ex-Innenminister hat nach acht Wochen in Haft Freigang. Fünf Tage die Woche soll er in einer Wiener Firma tätig sein, schlafen muss er in der Zelle.
Der ehemalige Innenminister Ernst Strasser (ÖVP), der in der Justizanstalt Wien-Simmering seine dreijährige Freiheitsstrafe wegen Bestechung absitzt, ist bereits Freigänger. Wie die "Kronen Zeitung" berichtet, wird der frühere EU-Parlamentarier nach acht Wochen hinter Gittern ab Montag als Berater für eine Firma in Wien tätig sein.
Laut dem Bericht arbeitet Strasser von Montag bis Freitag in dem Unternehmen, lediglich zum Schlafen und am Wochenende muss er sich in seiner Zwei-Mann-Zelle aufhalten. Die Beratungsfirma überweist der Republik den Kollektivlohn - davon bekommt Strasser von der Justiz 1,88 Euro pro Stunde ausbezahlt, heißt es. Bisher war Strasser in der Gefängnisbibliothek tätig.
Anstalts-Leiter Josef Schmoll bestätigte den Freigang gegenüber der Tageszeitung "Österreich": "Ja, das stimmt. Strasser geht ab heute einer geregelten Arbeit nach – hat in den Bürozeiten Freigang. Und das von Montag bis Freitag." Einen "Promi-Bonus" gebe es für den früheren Politiker aber "definitiv nicht". Denn wer nicht zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt worden ist, kann theoretisch schon am ersten Tag hinter Gittern einen Antrag auf gelockerten Vollzug mit Freigang stellen.
Bei welcher Firma Strasser angestellt ist, konnte Schmoll aus Datenschutz-Gründen nicht sagen. Nur so viel: "Es ist nicht seine eigene."
Als Freigänger darf bzw. muss Strasser nun auch für sich selbst einkaufen. Es besteht jedoch ein Alkoholverbot, das nach jedem Freigang kontrolliert wird. Auch Drogentests werden durchgeführt, so Schmoll. Bei Verstößen wird der Freigang aufgehoben.
Lobbyisten-Affäre
Der Ex-Minister wurde Mitte Oktober vom Obersten Gerichtshof in der sogenannten Lobbyisten-Affäre endgültig der Bestechlichkeit für schuldig befunden worden. Für die Höchstrichter ist es erwiesen, dass er in seiner Funktion als Delegationsleiter der ÖVP im Europäischen Parlament zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten für ein jährliches Honorar von 100.000 Euro die Einflussnahme auf die EU-Gesetzwerdung angeboten hatte. Dem OGH erschienen dafür drei Jahre unbedingt angemessen.
>> Bericht der "Kronen Zeitung"
(APA/Red.)