ÖIAG neu: Politiker müssen nicht vorher "abkühlen"

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Reform. Für Politiker wird es doch keine Abkühlphase geben, bevor sie einen Aufsichtsratsposten bei ÖIAG-Beteiligungen übernehmen. Sie müssen dafür aber Erfahrungen in der Wirtschaft vorweisen können.

Sie war der größte Aufreger im jüngst publik gewordenen ÖVP-Konzept für die ÖIAG-Reform: Die „Abkühlphase“ von vier Jahren für Politiker oder Vertreter der Sozialpartner. Diese sei viel zu lang und müsse wenn auch für Vertreter aus Interessensgruppen wie der Industriellenvereinigung gelten, beschwerten sich Vertreter von Arbeitnehmervertretungsorganisationen am Wochenende. Am Montag ist diese Abkühlphase in den finalen Verhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP beseitigt worden. "Es gibt keine Abkühlphase mehr", so ein Verhandlungsteilnehmer zur "Presse". Entscheidend sei nur, ob die jeweilige Person genügend Erfahrung in der Wirtschaft habe, um für den Aufsichtsrat einer ÖIAG-Beteiligung nominiert zu werden. Gewählt müssten diese Nominierten dann ohnehin von der Hauptversammlung.

Am Dienstag soll die Reform der ÖIAG im Ministerrat beschlossen werden. Wie berichtet wird die ÖIAG von einer AG zu einer GmbH umgewandelt werden. Diese GmbH soll Posten sparen, weil statt des 15-köpfigen Aufsichtsrates nur mehr ein sechsköpfiger Nominierungs-Ausschuss (in dem zwei Minister sitzen) über die Aufsichtsräte in den Beteiligungen (Post, Telekom, OMV) entscheidet. Zudem sind die GmbH und der ihr vorstehende Generalsekretär dem Finanzminister weisungsgebunden.

Grafik: Die wichtigsten ÖIAG-Beteiligungen

Auf Änderungen einigten sich SPÖ und ÖVP auch bei der inhaltlichen Ausrichtung der ÖIAG. Bislang war der Auftrag der Holding vor allem auf Privatisierungen ausgerichtet. Künftig sind der Verkauf und der Erwerb von Beteiligungen sowie das Mitziehen an Kapitalerhöhungen gleich gestellt. Die ÖIAG könnte ihre Anteile an Unternehmen somit auch wieder aufstocken. Dafür würde sie aber auch neue Geldquellen benötigen. Dieser Punkt sei bei den nunmehrigen Verhandlungen jedoch nicht besprochen worden, heißt es.

Grundsätzlich sei es legitim, wenn „der Staat als Kernaktionär auch Einfluss hat und diesen geltend macht“, meint Kleinaktionärsvertreter Wilhelm Rasinger zu der Reform. Dies sei auch bei börsenotierten Firmen kein Problem. Wichtig sei, dass dieser Einfluss nur bei strategischen Entscheidungen genutzt werde. „Es darf keinen Eingriff ins operative Geschäft geben.“ Entscheidend sei zudem die Auswahl der Personen. Diese könnten zwar politischen Hintergrund haben – wie etwa Ex-OMV-Chef Wolfgang Ruttenstorfer -, müssten aber gewisse Kriterien erfüllen.

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