Österreich: Rüsten gegen den Terror

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Das Innenministerium will einen dreistelligen Millionenbetrag in Ausrüstung investieren. Ebenfalls geplant: neue Gesetze, mehr Befugnisse und mehr Mittel.

Wien. Nach den Anschlägen in Paris plant Österreich schärfere Gesetze im Kampf gegen den Terror. Manche Maßnahmen sind schon auf Schiene, bei einigen Punkten sind Fragen noch offen. Hier die Details.

Antiterror-Finanzierung. Diese ist noch nicht geklärt. Das Innenministerium will einen dreistelligen Millionenbetrag investieren. Ressortchefin Johanna Mikl-Leitner nimmt dafür Kanzler Werner Faymann in die Pflicht. Dieser hatte vergangene Woche angekündigt, dass die Politik – soweit erforderlich – die nötigen Zusatzbudgets zur Verfügung stellen werde. Mikl-Leitner: „Ich verlasse mich da ganz auf den Bundeskanzler.“ Aus dem Kanzleramt heißt es freilich, man warte, dass das Innenministerium bekannt gebe, welche Maßnahmen nötig seien, und was sie kosten. Danach müsse innerhalb der Regierung die Finanzierung geregelt werden.

Spezialeinheiten. Der Sondereinheit Cobra stehen Waffen und Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung, über die die Polizei nicht verfügt. Dennoch zeigte eine Analyse des Einsatzes der französischen Kollegen von Raid (Polizeisondereinheit) und Gign (Gegenstück der Gendarmerie), dass weitere Investitionen hilfreich sein könnten. Obwohl die Cobra von bundesweit acht Standorten aus jeden Einsatzort innerhalb von 70 Minuten erreichen kann, ist der Transport in der Luft eingeschränkt.
Die Helikopter der Flugpolizei sind für den Transport schwer bewaffneter Teams zu klein. Die Franzosen waren durch den Einsatz von Großraumhubschraubern flexibel und schnell. Ebensolche Hubschrauber, schwer gepanzerte Fahrzeuge, die auch Beschuss aus Sturm- und Maschinengewehren standhalten, sowie mehr Körperpanzerungen für die Polizei stehen daher auf der Wunschliste. In Sachen Mannstärke ist die Cobra mit knapp 450 Aktiven gut ausgestattet. Die französischen Einheiten bringen es gemeinsam auf gleich viel.

Verfassungsschutz. In Sachen Informationsgewinnung und Analyse ist Österreichs Verfassungsschutz besser als sein Ruf. Die kleine Behörde profitiert von vielen internationalen Kontakten. Über den Weg der Amtshilfe mit dem Auslandsdienst des Bundesheeres steht zudem ein indirekter Kanal in die Welt der Geheimdienste zur Verfügung. Was allerdings fehlt, sind Experten für Analyse, Sprachen und digitale Informationsbeschaffung. In den vergangenen Monaten wurden auf dem Gebiet bereits 20 Fachkräfte eingestellt. Weitere sollen folgen, sind jedoch schwer zu rekrutieren. Bis Juni soll der Staatsschutz in einem neuen Gesetz beschrieben werden, er dürfte wohl auch neue Befugnisse erhalten.

Antiterror-Gesetze. Die gekippte Vorratsdatenspeicherung soll nach den Wünschen von Mikl-Leitner und Justizminister Wolfgang Brandstetter wieder eingeführt werden, diesmal nur für Schwerstkriminalität. ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner erwartet von der EU-Kommission einen neuen Anlauf dafür. Ein Alleingang Österreichs ist nicht geplant. Seit 1. Jänner ist bereits verboten, Zeichen des IS oder der al-Qaida zu verwenden. Geeinigt hat man sich zudem darauf, dass Doppelstaatsbürger, die in den „Heiligen Krieg“ ziehen, den österreichischen Pass verlieren. Unter 18-Jährige sollen ohne Genehmigung der Eltern nicht mehr in ein Land außerhalb der EU reisen können. Damit will man verhindern, dass Jugendliche sich Kampfgruppen anschließen. Im Zuge der Reform des Strafgesetzbuchs dürfte der Tatbestand der Verhetzung verschärft werden. So soll es reichen, wenn man vor zehn statt wie bisher rund 150 Personen zu Gewalt aufruft.

Fluggastdaten-Überwachung. Einige EU-Regierungen und EU-Ratspräsident Donald Tusk wollen einen neuen Anlauf für eine EU-weite Regelung zur Sammlung von Fluggastdaten unternehmen. Ende Jänner werden die EU-Innenminister in Riga darüber beraten. Bisher wurde das Vorhaben vom Europäischen Parlament blockiert. Erst Ende vergangener Woche kam der juristische Dienst des EU-Parlaments zu dem Schluss, dass ein Sammeln von allen Passagierdaten, aber auch die präventive Speicherung von Kommunikationsdaten aller EU-Bürger dem Grundrecht auf Privatsphäre widerspreche.

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.01.2015)

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