Verfassungsgericht kippt Adoptionsverbot für Homosexuelle

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Symbolbild(c) imago/Ralph Peters
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Homosexuelle durften schon bisher leibliche Kinder des Partners adoptieren, die gemeinsame Adoption fremder Kinder war jedoch untersagt. Das wurde nun gekippt.

Homosexuelle Paare dürfen künftig auch fremde Kinder adoptieren. Das bisher geltende Adoptionsverbot hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Mittwoch aufgehoben. Die Reaktionen auf diese Entscheidung waren großteils positiv, gleichzeitig wurden weitere Forderungen nach Gleichstellung laut. Justizministerium und ÖVP sagten eine Umsetzung des Adoptionsrechts zu.

Homosexuelle dürfen seit 2013 zwar die leiblichen Kinder eines der beiden Partner adoptieren, die gemeinsame Adoption von Fremdkindern war ihnen jedoch untersagt. Diese Bestimmung wurde nun gekippt, die Reparaturfrist läuft bis 31. Dezember. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger begründete die Aufhebung bei einer Pressekonferenz damit, "dass es keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschließlich nach der sexuellen Orientierung ausgerichtete differenzierende Regelung gibt".

Die SPÖ zeigte sich darüber erfreut und bestätigt: Frauenministerin und SPÖ-Frauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek drängte darauf, "dass in Sachen Gleichstellung was weiter gehen muss" und verwies etwa auf die Öffnung der Ehe. SPÖ-Klubchef Andreas Schieder kündigte für die nächsten Monaten intensive Gespräche über die Reparatur des Gesetzes an, um homosexuellen Paaren die Adoption nicht leiblicher Kinder zu ermöglichen.

Brandstetter will fristgerecht umsetzen

Die fristgerechte Umsetzung des Adoptionsrechts sagte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) auch umgehend zu. Derzeit werde das Erkenntnis der Verfassungsrichter geprüft, hieß es aus dem Ressort. Auch ÖVP-Obmann Reinhold Mitterlehner betonte, dass man das Urteil respektieren und umsetzen werde. Klar sei aber, dass die ÖVP weiter die traditionelle Familie mit Vater, Mutter und Kind forcieren und fördern wolle.

Anwalt Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda, der die beiden Frauen, auf deren Fall die Entscheidung basiert, vertreten hat, zeigte sich "überglücklich" über die Aufhebung. Er sprach von einem "vollen Erfolg" und bekräftigte die Forderung nach einer Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Graupner wies außerdem darauf hin, dass Österreich nun das einzige Land Europas sei, in dem es zwar völlige Adoptionsrechte aber keine Ehemöglichkeit für homosexuelle Paare gebe.

Erfreut auf das Urteil reagierten auch die Oppositionsparteien Grüne und NEOS. Von einem "historischen Urteil" sprachen die Grünen und forderten die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Die pinkfarbige Parlamentspartei bedauerte, dass es beim Adoptionsrecht erst wieder ein höchstgerichtliches Urteil brauche. Skepsis zeigte hingegen das Team Stronach.

>> Die Entscheidung des Verfassungsgerichts im Volltext (PDF)

(APA)


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