Österreich ist nun das einzige Land Europas, in dem es zwar völlige Adoptionsrechte für gleichgeschlechtliche Paare allerdings keine Möglichkeit einer Eheschließung gibt.
Nachdem der Verfassungsgerichtshof das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare am Mittwoch aufgehoben hat, wird Österreich im Europavergleich eine Sonderstellung haben, das zeigt eine Aufstellung des Rechtskomitees Lambda. Zwar wird gleichgeschlechtlichen Paaren die gemeinsame Adoption, nicht jedoch die Eheschließung erlaubt.
Homosexuelle Paare können die Zivilehe in folgenden Ländern eingehen:
- Portugal
- Spanien
- Frankreich
- Belgien
- Luxemburg
- Niederlande
- Großbritannien
- Island
- Dänemark
- Norwegen
- Schweden
- Finnland
In diesen Ländern gibt es laut dem Rechtskomitee Lambda auch die völligen Adoptionsrechte - bis auf Portugal, dort besteht kein Adoptionsrecht für Homosexuelle.
Eingetragene Partnerschaften mit nahezu gleichen Rechten und Pflichten können neben Österreich in der Schweiz, Lichtenstein, Deutschland, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Estland und Irland geschlossen werden. In den anderen Ländern gibt es lediglich punktuelle Gleichstellungen.
Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda betont, dass Österreich nach der VfGH-Entscheidung das einzige Land Europas ist, in dem es zwar nun völlige Adoptionsrechte für gleichgeschlechtliche Paare allerdings keine Möglichkeit einer Eheschließung gibt.
Nur die Möglichkeit zu einer Stiefkindadoption gibt es in Slowenien und in Deutschland. In letzterem kann diese Bestimmung allerdings umgangen werden, erklärte Graupner. Demnach adoptiert zunächst ein Partner ein Kind und der zweite adoptiert dann dieses Stiefkind.

(APA)