VfGH bestätigt begrenzte Absetzbarkeit der Managergehälter

(c) REUTERS (� Jonathan Ernst / Reuters)
  • Drucken

Unternehmen können die Bezüge ihrer Arbeitnehmer nur noch bis zu einer Höhe von 500.000 Euro als Betriebsausgabe absetzen.

Das Grüne Licht der Verfassungsrichter die höhere Besteuerung von Managergehältern macht nun auch den Weg für die entsprechenden Steuereinnahmen frei. Die diesbezüglichen Zahlungen der Unternehmen waren bisher blockiert: Wegen des anhängigen Verfahrens hätten die Unternehmen nämlich "Aussetzungsanträge" gestellt.

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die vom Bundesfinanzgericht vorgebrachten Bedenken unbegründet sind. Der VfGH ist der Ansicht, dass der Vertrauensschutz – nämlich, dass Unternehmen auf das Weiterbestehen der für sie günstigen Rechtslage eben vertrauen konnten– hier nicht greift. Durch die bisherige Rechtslage wurden Unternehmen nicht geradezu „angeregt“, Verträge über Gehälter in bestimmter Höhe zu schließen. Die Unternehmen können daher insoweit keinen besonderen
Schutz beanspruchen.

60 Millionen höhere Steuereinnahmen

Eine Unsachlichkeit sieht der Gerichtshof ebenfalls nicht gegeben: Wenn der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen die Einkommensschere zwischen Führungskräften und anderen Dienstnehmern eines Unternehmens verringern will, ist das eine zulässige, im öffentlichen Interesse liegende Verhaltenslenkung.

Das Finanzministerium geht davon aus, dass durch die eingeschränkte Absetzbarkeit von Spitzengagen 60 Mio. Euro jährlich zusätzlich bei der Körperschaftssteuer (das ist die Steuer auf Unternehmensgewinne) hereinkommen. Seit dem Vorjahr können Unternehmen die Bezüge ihrer Arbeitnehmer nur noch bis zu einer Höhe von 500.000 Euro als Betriebsausgabe absetzen. Einkommensteile darüber sind voll zu versteuern (mit 25 Prozent Körperschaftssteuer).

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.