Adoption: Einzelpersonen haben "de facto keine Chance"

Da die Nachfrage bei der Adoption eines Kindes aus dem Inland ist groß, verheiratete Paare werden bei der Auswahl bevorzugt.

Schon bisher war es auch Homosexuellen in Österreich erlaubt, ein Kind zu adoptieren - als Einzelperson. De facto werden jedoch verheiratete Paare bei der Auswahl geeigneter Eltern für ein Adoptivkind bevorzugt, erklärte Helena Planicka, Geschäftsführerin des Vereins "Eltern für Kinder Österreich", der potenzielle Adoptiveltern in Wien ausbildet.

Grundsätzlich kann derzeit die Annahme eines Adoptivkindes durch ein Ehepaar oder durch eine Einzelperson unabhängig von der sexuellen Orientierung erfolgen. Die Eignung wird von der Jugendabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat und in Wien vom Amt für Jugend und Familie geprüft. Gesucht werden immer passende Eltern für ein Kind, nicht umgekehrt, betonte eine Sprecherin der MA 11 in Wien.

Wartezeit bis zu drei Jahre

Da die Nachfrage bei der Adoption eines Kindes aus dem Inland groß ist, sind Wartezeiten von bis zu drei Jahren üblich. Einzelpersonen und Ehepaare mit leiblichen Kindern haben generell eine geringere Chance auf ein Adoptivkind, heißt es auf der Informationsseite Help.gv.at und dies bestätigt auch Helena Planicka vom Verein "Eltern für Kinder Österreich": "Einzelpersonen haben de facto keine Chance, weil verheiratete Paare vorgezogen werden." Sie verwies aber auf die Möglichkeit etwa für Homosexuelle mit Adoptionswunsch, einem Kind aus dem Ausland ein Zuhause zu geben.

Planicka räumt ein, dass in Österreich die Nachfrage wesentlich größer ist als das Angebot an Kindern, die zur Adoption freigegeben werden. Sie verwies jedoch auf die riesige Zahl an Kindern weltweit, die ohne Eltern aufwachsen müssen und adoptiert werden könnten. Der Verein "Eltern für Kinder Österreich" bildet nicht nur Adoptionswerber aus, sondern unterstützt auch bei Adoptionen von Kindern aus dem Ausland.

Eine Adoption kommt, so alle Voraussetzungen erfüllt sind, durch einen schriftlichen Vertrag zwischen Adoptiveltern und dem Adoptivkind bzw. dessen gesetzlichem Vertreter zustande, der noch vom Gericht bewilligt werden muss. Hierzu liegen auch Zahlen vor: Laut Angaben des Justizministeriums wurden 221 österreichische Kinder im Jahr 2012 adoptiert, im Jahr darauf waren es 266. Die Zahl der Auslandsadoptionen belief sich in diesen Zeiträumen auf 44 bzw. 53. Ob diese Kinder von Elternpaaren oder Einzelpersonen angenommen wurden, ist nicht bekannt.

Am Mittwoch hat der Verfassungsgerichtshof das bisher bestehende Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben. Auch sie sollen künftig zumindest in der Theorie fremde Kinder adoptieren dürfen.

(APA)

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