Adoptionsrecht für Homosexuelle: Keine Änderung in der Praxis?

Familienministerin Sophie Karmasin.
Familienministerin Sophie Karmasin.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Familienministerin Karmasin will das VfGH-Urteil rasch umsetzen, zweifelt aber daran, dass homosexuelle Paare tatsächlich Kinder adoptieren werden.

Die Regierung hat nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), das Homosexuelle im Adoptionsrecht gleichstellt, bis 31. Dezember Zeit, das Gesetz zu reparieren. Gleichgeschlechtlichen Paaren ist es dann nicht länger verboten, ein Kind zu adoptieren. Familienministerin Sophie Karmasin will die Änderungen rasch umsetzen, wie sie im Ö1-Morgenjournal am Donnerstag erklärte. "Ich bin dafür, es zügig vor dem Sommer umzusetzen", so die Ministerin.

"Ich hatte nie Vorurteile oder Befürchtungen, dass eine homosexuelle Elternschaft dem Kind schaden könnte", führte Karmasin weiter aus. Sie sehe das Problem in einem anderen Bereich. "Wir haben ohnehin schon zehn Mal mehr Eltern, die ein Kind adoptieren wollen", so die Ministerin. Daher werde sich auch aus Sicht des Kindes nicht viel ändern. Mit anderen Worten: Das Recht auf Adoption für Homosexuelle wird eines in der Theorie bleiben. "Ich denke, wenn ohnehin schon sehr viele heterosexuelle Paare den Kriterien entsprechen, ist die Frage, inwieweit das in der Realität wirklich umsetzbar sein wird."

Keine Gleichstellung mit der Ehe

Bereits am Mittwochabend betonte Karmasin, dass es ihr wichtig sei, dass Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, bestmöglich untergebracht werden. Schon jetzt sei es so, dass es viel mehr adoptionswillige Eltern als Kinder gebe, deshalb sei dieses Thema für sie bisher nicht prioritär gewesen. Wichtig sei ihr, sich dafür einzusetzen, dass es künftig einen Anspruch auf Karenz auch für homosexuelle Paare gibt, die Pflegekinder betreuen.

Auch von einer völligen Gleichstellung mit der Ehe, wie sie die SPÖ nun erneut fordert, wollte Karmasin nichts wissen: Der VfGH habe bestätigt, dass es relevante Unterschiede zwischen der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft gibt. Mit dem Adoptionsrecht und der geplanten Verpartnerung am Standesamt gebe es außerdem ohnehin eine ziemliche Angleichung.

>> Zum Ö1-Bericht

(Red.)

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