ÖVP-Frauenchefin Dorothea Schittenhelm würde trotz VfGH-Urteils einem Gesetz, das es gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht, Kinder zu adoptieren, nicht zustimmen.
Wien. In der ÖVP finden sich manche nicht mit dem jüngsten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ab. Darin haben die Höchstrichter schwulen und lesbischen Paaren das Recht auf Adoption von Kindern wie heterosexuellen Paaren zugestanden. ÖVP-Frauenchefin Dorothea Schittenhelm lässt im Gespräch mit der „Presse“ aufhorchen: Sie würde als ÖVP-Parlamentarierin einer solchen Regelung die Zustimmung verweigern. „Zum jetzigen Zeitpunkt sage ich Nein. Weil ich der Auffassung bin, das Kind und das Kindeswohl steht im Mittelpunkt.“
Allerdings fordert die ÖVP-Frauenchefin nach dem Höchstgerichtsurteil vom Mittwoch nun vor allem einen breiten Diskussionsprozess: „Wir sind in der ÖVP mitten im Evolutionsprozess“. Und weiter: „Vielleicht kann man mich überzeugen, dass es anders ist.“ Die Frist für eine Gesetzesreparatur läuft bis Ende dieses Jahres. Ohne Neuregelung durch die Politik hätten gleichgeschlechtliche Paare jedenfalls ab 2016 das Recht, gemeinsam Kinder zu adoptieren.
Sie sei „grundsätzlich der Auffassung, dass ein Kind ein Recht auf Vater und Mutter hat“, so Schittenhelm. Seit 2013 ist bereits die Adoption eines Stiefkindes erlaubt, nämlich dann, wenn ein Schwuler oder eine Lesbe das leibliche Kind des Partners adoptiert. Dafür habe sie noch Verständnis gehabt, räumt sie ein, jetzt wäre aber ein „großer Schritt“ zu tun.
Kein Rütteln an der Ehe
Die nächste Debatte – auch in der ÖVP – ist bereits längst im Gang. Es geht dabei um die völlige Gleichstellung hetero- und homosexueller Partnerschaften. Schittenhelm ist persönlich entschieden dagegen, dass statt der bisherigen Verpartnerung künftig auch Schwule und Lesben Ehen schließen können. Eine Ehe sollte Frau und Mann vorbehalten sein: „Dabei sollte es bleiben.“
Was die Ehe betrifft, so ist die von der ÖVP gestellte Familienministerin Sophie Karmasin auf einer Linie mit der ÖVP-Frauenchefin – und dem allergrößten Teil der Volkspartei. Diese sollten heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben. Hingegen tritt sie dafür ein, dass bisherige Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare noch vor dem Sommer gemäß der Entscheidung der Höchstrichter zuzulassen. Das würde der ÖVP eine Debatte bis in den Herbst 2015 hinein ersparen.
Die Bischofskonferenz will sich erst noch eingehender mit dem Erkenntnis befassen, teilte deren Sprecher Paul Wuthe mit. Klar sei: Das Kindeswohl müsse noch stärker als bisher im Mittelpunkt sein.
Ledige weiter ausgeschlossen?
Die ÖVP ist allerdings bei einem neuen Adoptionsrecht unter Zeitdruck: Gibt es bis Ende 2015 kein repariertes Gesetz, so würde die vom Verfassungsgerichtshof verfügte Aufhebung von Gesetzesteilen schlagend werden. Mit der Wirkung, dass jedes Paar Kinder adoptieren dürfte, sagt Rechtsanwalt Helmut Graupner, der das aktuelle Urteil erstritt. Rein vom Gesetz her müsste man dann für eine gemeinsame Adoption nicht einmal miteinander liiert sein.
Momentan muss man verheiratet sein, um gemeinsam ein Kind adoptieren zu dürfen. Das könnte die Politik auch in der Novelle wieder festlegen und etwa das Adoptionsrecht für Homosexuelle nur bei einer Eingetragenen Partnerschaft erlauben. Gegen diese Voraussetzung zu klagen, „hätte keine große Chancen“, meint Graupner. Denn es sei keine unsachliche Diskriminierung, die gemeinsame Adoption nur zu erlauben, wenn ein Paar in einer gesetzlich geregelten Partnerschaft lebt. In Europa gebe es sowohl Länder, in denen man nur als verheiratetes (oder verpartnertes) Paar Kinder adoptieren darf, als auch Staaten, wo ledige Partner dies dürfen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16. Jänner 2015)