Beamtengehalt: Neuregelung passiert Verfassungsausschuss

Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ)
Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ)APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Opposition fühlte sich überrumpelt. Schon am Mittwoch soll der Beschluss im Plenum des Nationalrates fallen.

Die Neuregelung der Beamtengehälter hat am Montag den Verfassungsausschuss des Nationalrats passiert. Mit Stimmen von SPÖ und ÖVP wurde ein Paket gebilligt, das insbesondere in Bezug auf Gehaltseinstufungen und Vorrückungen etliche Neuerungen für Beamten und Vertragsbedienstete bringen soll, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Bereits am Mittwoch soll der Beschluss im Plenum des Nationalrates fallen. Damit könnten die neuen Bestimmungen noch im Februar in Kraft treten.

Scharfe Kritik an der Eile kam von der Opposition. FPÖ, Grüne und Neos fühlen sich überrumpelt. Sie hätten dem  Verfassungsausschuss nie zugestimmt, wenn sie gewusst hätten, dass der Gesetzestext erst vergangenen Freitag vorgelegt werde und so gut wie keine Erläuterungen enthalte, meinten die Abgeordneten Christian Lausch (FPÖ) und Albert Steinhauser (Grüne) unisono. Neos-Abgeordneter Nikolaus Scherak gab erneut zu bedenken, dass es in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit für die Abgeordneten unmöglich sei, das Regierungsvorhaben zu analysieren und herauszufinden, ob es tatsächlich kostenneutral sei.

Hintergrund der Systemumstellung ist sind Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die für den Bund enorme Mehrkosten zur Folge gehabt hatten. Denn die Richter legten nahe, dass auch Ausbildungszeiten vor dem 18. Geburtstag angerechnet werden müssten. Teure Vorrückungen wären die Folge gewesen.

Neue Systematik

Dem begegnet die Regierung nun mit einer gänzlich neuen Systematik. Anstatt beim Eintritt einer Person in den Bundesdienst nach komplizierten Regeln einen Vorrückungsstichtag zu ermitteln, wird es künftig eine Gehaltseinstufung nach klaren Vorgaben geben, so die Parlamentskorrespondenz. Berücksichtigt werden demnach (außer Dienstzeiten bei anderen Gebietskörperschaften und maximal sechs Monaten Präsenz- bzw. Zivildienst) nur noch Zeiten einer einschlägigen, für die neue Aufgabe nützlichen Berufstätigkeit. Maximal zehn solcher Berufsjahre werden in Hinkunft im sogenannten "Besoldungsdienstalter" Niederschlag finden.

Ausbildungszeiten werden hingegen nicht mehr auf die Dienstzeit angerechnet, sondern stattdessen über verbesserte Gehaltsansätze abgegolten. Sonstige Zeiten fallen zur Gänze unter den Tisch. Damit entzieht man sich auch der Gefahr, dass die Bestimmungen vom Europäischen Gerichtshof erneut als altersdiskriminierend gewertet werden, heißt es dazu in den Erläuterungen.

Die neuen Gehaltstabellen und Gehaltsansätze gelten nicht nur für neu eintretende Beamte und Vertragsbedienstete. Um weitere dienstrechtliche Parallelstrukturen zu verhindern sind auch die bereits bestehenden Dienstverhältnisse betroffen. Ein kompliziertes Überleitungssystem soll dabei gewährleisten, dass bisherige Ansprüche weitestgehend gewahrt bleiben.

Implementiert wurde das Gesetzespaket in Form eines Abänderungsantrags von SPÖ und ÖVP in eine erst Mitte letzter Woche vorgelegte Regierungsvorlage, die von Beginn an lediglich als Trägervehikel für den nunmehrigen Beschluss konzipiert war, wie Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) einräumte. Sie verstehe den Unmut der Opposition über die späte Vorlage des Gesetzestextes - man habe diesen aber nicht früher übermitteln können, weil man bis zuletzt eine Einigung mit der Gewerkschaft angestrebt und daher bis Donnerstag verhandelt habe.

(APA)

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