Krems: Jihadismus-Prozess unter strenger Bewachung gestartet

Der Beschuldigte wurde bewacht von vier mit Schutzwesten und Gesichtsmasken ausgerüsteten Beamten in den Saal geführt.
Der Beschuldigte wurde bewacht von vier mit Schutzwesten und Gesichtsmasken ausgerüsteten Beamten in den Saal geführt.APA/HERBERT PFARRHOFER
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Ein Asylwerber aus Tschetschenien steht heute in Krems vor Gericht. Es handelt sich um die erste IS-Terror-Anklage Österreichs. Der Prozess löste eine Sicherheitsdebatte aus.

Magomed Z. (30) hat Probleme mit den Augen. Er sieht sehr schlecht. Das wäre bedeutungslos, würde es sich nicht um jenen Mann handeln, der am heutigen Donnerstag in Krems als mutmaßliches Mitglied der Terrororganisation IS vor Gericht steht. Bewacht von vier mit Schutzwesten und Gesichtsmasken ausgerüsteten Beamten wurde er in den Saal geführt, er verbarg sein Gesicht vor den Kameras hinter einer Mappe. Kurz nach 9 Uhr begann die Verhandlung.

Der aus Tschetschenien stammende, zuletzt im Waldviertler Ort Heidenreichstein wohnende Asylwerber soll in Syrien eine Kampfausbildung erhalten haben. Sagt die Anklage. Medizinisch (Stichwort: Augenleiden) sei dies kaum nachvollziehbar. Sagt die Verteidigung. Geht alles glatt, könnte die Sache – es handelt sich um die erste IS-Terror-Anklage Österreichs – heute innerhalb eines einzigen Verhandlungstages über die Bühne gehen.

APA/EPA/Pfarrhofer

Trotz Augenleidens – auch dem Verfassungsschutz blieb eben dies nicht verborgen, inoffiziell wurden die Ermittlungen mitunter „Operation Squinter“, also „Operation Schielender“, genannt – wird dem 30-Jährigen hohes Gefährdungspotenzial zuerkannt. Ebenso ist man vor dessen Umfeld auf der Hut. Im Landesgericht Krems wurden daher strenge Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Nur namentlich bekannte Personen, die obendrein genau nach Waffen durchsucht wurden, durften den hundert Sitzplätze fassenden Saal G (Schwurgerichtssaal) überhaupt betreten. Die Platzkartenvergabe schien dann am Donnerstag doch nicht notwendig: Zwar waren sehr viele Medienvertreter erschienen, aber kaum andere Zuhörer. 

Z. bekennt sich nicht schuldig

Schon während der U-Haft war Z. – er bekennt sich nicht schuldig – nach einem Hungerstreik in die Justizanstalt Wien-Josefstadt verlegt worden. Begründung: Die Kremser Anstalt sei nicht dafür gerüstet, die von Z. ausgehenden Gefahren auszuschalten.

Zudem hatte die Staatsanwaltschaft Krems im Verbund mit dem Justizressort im Vorfeld gar die Medien ersucht, den Namen der Staatsanwältin nicht zu nennen. Selbst der vorsitzenden Richterin sei es zuletzt lieber gewesen, in Zeitungen nicht vorzukommen, erklärte der Vizepräsident des Landesgerichts Krems, Richard Simsalik, der „Presse“. Die Prozessleiterin hat zudem ein Verbot der Berichterstattung via Live-Ticker erlassen. Obwohl gar keine Zeugen vorgesehen sind, die das im Saal Gesagte vor ihrem eigenen Auftritt mitlesen könnten.

Vizepräsident: „Wir haben keine Angst“

Auf die Frage, ob die Justiz denn nun Angst vor Jihadisten habe, erklärt Simsalik: „Es gibt in ganz Europa Sicherheitsdebatten. Wir treffen Sicherheitsvorkehrungen, haben aber keine Angst.“

Indes fragt sich Wolfgang Blaschitz, der Anwalt des mutmaßlichen Terroristen aus dem Waldviertel im „Presse“-Gespräch: „Wie sollen angesichts all dieser Umstände vor allem die beiden im Richtersenat sitzenden Laien (Schöffen, Anm.) unvoreingenommen in eine Verhandlung gehen?“

(m.s./APA/Red.)

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