Gericht gibt Westbahn im Streit mit ÖBB recht

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Urteil zum Stationsentgelt: Die Westbahn sieht sich im Kampf gegen die "Diskriminierung durch die ÖBB Infrastruktur" vom VwGH bestätigt.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in einem Rechtsstreit um die Höhe des Infrastruktur-Benützungsentgelts der privaten Westbahn recht gegeben. Weil die Westbahn-Züge kürzer seien als die Railjet-Züge der ÖBB, müsse die Westbahn dafür pro Zug und Halt ein geringeres Stations-Entgelt zahlen als die ÖBB. Wegen der Doppelstock-Bauart sind Westbahn-Garnituren kürzer als Railjets. Die Westbahn begrüßt den Entscheid und sieht sich im Kampf gegen die "Diskriminierung durch die ÖBB Infrastruktur" bestätigt. Schließlich hätten Westbahn-Züge durch den Doppelstock wesentlich geringere Zuglängen als ÖBB railjets und erforderten daher weniger lange Bahnsteige.

Konkret hatte der VwGH einen Bescheid des Regulators Schienen-Control Kommission (SCK) hinsichtlich der Aufhebung des für Fernverkehre verrechneten höheren Faktors beim Stationsentgelt bestätigt. Im Bescheid der SCK wurde festgehalten, dass durch diesen Faktor in diskriminierender Weise alle Fernverkehrszüge, unabhängig von deren tatsächlicher Länge, gleiche Preise zahlen, was eine Diskriminierung darstelle.

Die Westbahn zeigt sich in einer Aussendung erfreut und misst dem Entscheid große Bedeutung für alle künftigen eisenbahnregulatorischen Verfahren zu..

ÖBB: Länge des Zuges nicht entscheidend

Die staatlichen ÖBB erklären in einer Stellungnahme, dass die Haltegebühren den Betrieb der Stationen finanzieren sollten. Für jeden Zug, der an einem Bahnhof hält, müssten alle Eisenbahnunternehmen eine Gebühr an den Infrastrukturbetreiber bezahlen, womit etwa Strom, Beleuchtung, Reinigung, Schneeräumung und Kanalisation finanziert werden. Dieser Betrag liege pro Zug und Halt deutlich unter 10 Euro und sei nicht annähernd kostendeckend. Aus ÖBB-Sicht sei es nicht entscheidend, wie lange ein Zug tatsächlich sei, da die Fahrgäste ja den gesamten Bahnsteig benützen und nicht ein Teil jeweils abgesperrt werde. Je günstiger die Halte an den Bahnhöfen für die Züge seien, desto mehr müsse die öffentliche Hand für die Differenz zu den tatsächlichen Betriebskosten aufkommen.

(APA)

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