Der Plan von Josef Pröll, ohne eine Änderung beim Bankgeheimnis OECD-Standards zu erreichen, könnte fehlschlagen. Demnach müssten die Bestimmungen beim Bankgeheimnis geändert werden.
Die von Finanzminister Josef Pröll anvisierte Lösung zur Verbesserung der Kooperation bei der Verfolgung ausländischer Steuersünder in Österreich stößt auf neue Kritik. Karl-Werner Fellner, früherer Richter am Verwaltungsgerichtshof (VwGH), sieht in der geplanten Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen eine Kollision mit dem Bankgeheimnis. Da Letzteres eine Spezialbestimmung sei, genieße es Vorrang gegenüber den Doppelbesteuerungsabkommen, berichtet der "Standard" (Donnerstag). Behörden und Banken wären auch bei einer Intensivierung des Informationsaustausches weiterhin zur Geheimhaltung verpflichtet, erläuterte Fellner der Zeitung.
Hintergrund der juristischen, aber auch politischen Querelen ist die Weigerung der Regierung, das Bankgeheimnis direkt anzutasten. Wien ist der Ansicht, mit der Anpassung der rund 80 Steuerabkommen an OECD-Standards das Auslangen zu finden, um die internationale Kritik zu entkräften. Fellner hat sich in mehreren VwGH-Fällen mit dem Bankgeheimnis beschäftigt und dazu einen Kommentar für die Fachzeitschrift "Recht der Wirtschaft" verfasst.
Bankgeheimnis muss geändert werden
Wolle Österreich tatsächlich den OECD-Kriterien entsprechen, "wird Österreich nicht umhin können, in Abänderung des Paragrafen 38 BWG (Bankgeheimnis, Anm.) vom Erfordernis eines (durch rechtsmittelfähigen Bescheid) eingeleiteten Strafverfahrens abzugehen", schreibt er laut Vorabdruck. Es werde "kein anderer Weg offen bleiben, als ebenfalls konkrete Zugeständnisse zu machen".
Im Finanzministerium erachtet man die Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen als mit dem Bankgeheimnis vereinbar. Es gehe darum, dem finanzstrafrechtlichen Verfahren gleichwertige Verfolgungen im Ausland zu definieren, verweist der "Standard" auf einen Sprecher. Es handle sich um keine Kollision, sondern um eine Ergänzung.
(APA)