Franken-Kredite: "Manchmal muss man zwangskonvertieren"

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Nach dem Kursschock herrscht Verunsicherung. Kreditnehmer befürchten Zwangskonvertierungen, Konsumentenschützer betonen, das sei verboten. Was aber so pauschal auch wieder nicht stimmt.

Wien. Franken-Kredit-Nehmer brauchen jetzt gute Nerven. Die Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank (SNB), den Franken-Euro-Wechselkurs freizugeben, und der darauffolgende Kursrutsch waren ein Schock für sie. Ihr Schuldenstand erhöhte sich sprunghaft. Seither herrscht Ratlosigkeit: Soll man zuwarten, in der Hoffnung, dass sich die Kursrelation wieder bessert? Oder in den sicheren Hafen des Euro flüchten und die aktuellen Verluste in Kauf nehmen, bevor alles noch schlimmer wird?

Banken versuchen zu beruhigen: Panik sei kein guter Ratgeber, meint etwa Erste-Bank-Sprecherin Karin Berger im Gespräch mit der „Presse“. Es sei jetzt angezeigt, erst einmal die Situation zu beobachten. Und sich beraten zu lassen: „Man muss sich jeden einzelnen Fall genau anschauen.“ Um mit dem höheren Schuldenstand zurechtzukommen, könne man beispielsweise über eine Verlängerung der Kreditlaufzeit nachdenken. Vorhersehbar sei all das nicht gewesen, sagt Berger, zur Risikominimierung geraten habe man den Kunden aber schon seit Jahren. Im Klartext: zur Rückkehr in den Euro. Rund 40 Prozent hätten es auch getan. „Und sind gut damit gefahren.“

„Euro ist der sichere Hafen“

Ganz ähnlich argumentiert die Bank Austria: „Wir raten Fremdwährungskreditnehmern, mit uns Kontakt aufzunehmen, um die Situation zu analysieren“, sagt Sprecher Matthias Raftl. Man habe sie alle seit 2008 wiederholt kontaktiert. Und auf sie zwar keinen Druck ausgeübt, „aber Risikominimierung dringend empfohlen“. Konvertierungswilligen stelle man attraktive Fixzinssätze in Aussicht. Und das beruhigende Gefühl, „sich damit jedenfalls im sicheren Hafen zu befinden und Risiko reduziert zu haben“. Wenn auch mit dem Schönheitsfehler, dass man dabei oft Verluste realisieren muss. Im Einzelfall komme es vor allem darauf an, „wann und zu welchem Kurs der Kunde eingestiegen ist, wie lange der Kredit noch läuft und wie die persönliche finanzielle Situation des Kunden aussieht“, sagt Raftl. Manche Kreditnehmer hätten sich das, was sie sich mit dem Franken-Kredit bisher an Zinsen erspart haben, auch vorsorglich auf die Seite gelegt. Das sei generell sinnvoll – und bewähre sich jetzt.

Trotz solcher besonnenen Töne aus der Branche befürchten viele Kreditnehmer, dass ihre Bank von ihnen nun zusätzliche Sicherheiten verlangen könnte. Erst kürzlich hat Peter Kolba, Chefjurist des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), vor solchen Begehrlichkeiten der Geldhäuser gewarnt. Und auch davor, dass Banken Zwangskonvertierungen androhen könnten. Raftl verneint solche Bestrebungen: „Das dürfen wir gar nicht.“ Auch Kolba wies schon darauf hin, dass so etwas rechtlich gar nicht möglich sei.

Aber lässt sich das wirklich so pauschal behaupten? Nein, sagt Rechtsanwalt und Bankrechtsexperte Markus Fellner. Im Gegenteil: Es könne Fälle geben, in denen die Bank durchaus zwangskonvertieren darf – oder sogar muss. Und zwar dann, wenn die Bank davon ausgehen muss, dass die Rückzahlung des Kredits gefährdet wäre, wenn man das Risiko nicht reduziert. Oder, anders ausgedrückt: „Wenn man sieht, dass der Kunde in seinen Ruin rennt.“ Banken würden sogar ein Haftungsrisiko eingehen, wenn sie dann nicht handeln, sagt Fellner. Sie seien jetzt in einer heiklen Situation: „Zu hoffen, dass man so etwas einfach aussitzen kann, weil es schon irgendwann wieder besser werden wird, ist ein klassischer Fehler des Risikomanagements.“ Auch der OGH hat dem schon eine Absage erteilt: In der Hoffnung auf einen besseren Kurs zuzuwarten, entspreche nicht dem Verhalten einer sorgfältigen Bank, heißt es in einer Entscheidung (6Ob 275/05t). Die weitere Kursentwicklung ist schließlich nicht absehbar, es kann auch schlechter werden.

Andererseits gibt es auch einige höchstgerichtliche Entscheidungen, die Konvertierungsklauseln für unwirksam erklärt haben. Aufgehoben wurde zum Beispiel eine Vertragsbestimmung, wonach das Kreditinstitut konvertieren darf, wenn „sich durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherheit erlangt“. Das sei unklar, intransparent und daher unwirksam, entschied der OGH (8Ob 49/12g).

Probleme mit Stop-Loss-Limits

Auch sogenannte Schwellenwertklauseln (Stop-Loss-Klauseln) hat das Höchstgericht schon gekippt. Dabei geht es darum, dass bei einem bestimmten Kurs automatisch konvertiert werden soll. In einem Fall hob das Höchstgericht eine solche Klausel auf, weil sie nicht auf eine konkrete Risikoerhöhung für die Bank abstellte und sogar dann gelten sollte, wenn die vorhandenen Sicherheiten auch das höhere Risiko abdecken (2Ob 22/12t).

In einem anderen Fall störte den OGH, dass die Klausel als „unbefristeter Auftrag“ des Kunden an die Bank formuliert war und dem Kunden kein Kündigungsrecht gegeben wurde (5Ob 9/13d). Daraus kann man aber noch lange nicht schließen, dass solche Klauseln generell nicht gelten – denn gekippt wurden sie jeweils nur wegen konkreter inhaltlicher Mängel.

Stop-Loss-Limits schaffen auch jetzt Probleme, allerdings aus einem anderen Grund: In vielen Verträgen waren sie knapp unter einem Kurs von 1,20 angesetzt. Weil aber nach der SNB-Entscheidung zunächst gar kein Kurs ermittelt werden konnte, wurde oft mit Verzögerung und zu wesentlich schlechteren Wechselkursen konvertiert. Auch das wird wohl bald die Gerichte beschäftigen. [ iStockphoto]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.01.2015)

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