1,5 Millionen Euro Kartellstrafe für Telekom Austria

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Die Telekom Austria muss 1,5 Millionen Euro Bußgeld wegen "Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung" bezahlen. Das Urteil des Kartellgerichts ist bereits rechtskräftig.

Das Kartellgericht hat die börsenotierte Telekom Austria zu einer saftigen Strafe verurteilt. Der Marktführer muss wegen des "Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung" 1,5 Millionen Euro Strafe zahlen. Von Seiten der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) heißt es dazu: "Aufgrund eines entsprechenden Antrags der BWB verhängte das Kartellgericht am 19.3.2009 über Telekom Austria TA AG wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eine Geldbuße von 1.500.000 Euro. Die Telekom Austria TA AG, der Bundeskartellanwalt und die BWB verzichteten auf Rechtsmittel, die Entscheidung ist daher rechtskräftig."

Missbrauch bei Entbündelung

Grund des Einschreitens des Kartellgerichts war die Benachteiligung von Mitbewerbern bei der Entbündelung, also der Bereitstellung der Wählämter für alternative Betreiber. Hier habe die Telekom mittels technischer Maßnahmen sich selbst bevorzugt und die Konkurrenz benachteiligt, heißt es aus der Branche.

Die Verurteilung der Telekom Austria stößt bei den Mitbewerbern auf Genugtuung. Sie kritisieren schon lange, dass die Telekom ihre Marktmacht ausnützen würde. "UPC begrüßt die Entscheidung des Kartellgerichtes im Sinne unserer Kunden. Wir gehen davon aus, dass damit ein weiterer wichtiger Schritt gemacht wurde, einen fairen Wettbewerb am österreichischen Telekommunikationsmarkt langfristig zu sichern", hieß es von UP

Erst am Mittwoch hatte EU-Kommissarin Reding die Monopolstellung der Telekom Austria im Interview mit der "Presse" kritisiert.

(APA)

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