Max Schrems gegen Facebook: Verhandlungstermin steht fest

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Für die Sammelklage gegen Facebook, die vom Österreicher Max Schrems initiiert wurde, gibt es nun einen ersten Verhandlungstermin.

Das zuständige Wiener Gericht hat für die Sammelklage, an der sich rund 25.000 Personen aus verschiedenen Ländern beteiligen, einen den 9. April als ersten Verhandlungstermin festgesetzt. Anfang April wird allerdings nur über die Zulässigkeit der Klage verhandelt, heißt es in der Presseaussendung des Vereins "Europe vs. Facebook".

Bei Facebook wird behauptet die Klage sei unzulässig. Eine derart große Anzahl von Nutzern eines sozialen Netzwerks könnten in Irland, dem internationalen Hauptsitz von Facebook, nicht klagen. Das verstöße gegen die "öffentliche Ordnung" und sei nach irischem Recht nicht erlaubt.

Auch das österreichische Gericht (am Wohnsitz des Klägers Schrems) sei für die eingeklagten Ansprüche nicht zuständig. Im Endeffekt wäre Facebook – nach eigener Ansicht – nirgends klagbar. "Europe vs. Facebook" stimmt dem natürlich nicht zu und ließ diese Behauptungen auch überprüfen und bezog Stellung.

Die Chronik der Klage

Der Österreicher Max Schrems reichte im August 2014 eine Klage gegen Facebook ein und wird von 25.000 Menschen unterstützt. Er legt Facebook mangelnde Datenschutzbestimmungen und die Teilnahme am Überwachungsprogramm PRISM, zur Last. Dies alles sei laut Initiator Max Schrems nicht mit europäischen Recht vereinbar. Geklagt wird auch Schadenersatz in Höhe von 500 € pro Nutzer. Der Betrag wurde bewusst niedrig gewählt, da man bei "Europe vs. Facebook" die Grundrechte durchsetzen möchte. Geld sei nur zweitrangig.

 

(red.)


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