Prügelei bei Schlepper-Verfahren: Prozess in Wiener Neustadt

Archivbild vom Schlepper-Prozess im Vorjahr
Archivbild vom Schlepper-Prozess im VorjahrAPA/GEORG HOCHMUTH
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Ein Angeklagter hatte nach einer Auseinandersetzung im bzw. vor dem Gerichtsgebäude einen Nasenbeinbruch.

Ein "kleiner Ableger" des großen Schlepper-Prozesses 2014 hat das Landesgericht Wiener Neustadt am Dienstag beschäftigt: Ein Angeklagter hatte damals behauptet, von zwei Pakistanern vor dem Gebäude verprügelt worden zu sein. Dieser Vorwurf konnte in der Verhandlung nicht erhärtet werden: Freispruch bzw. Diversion, nicht rechtskräftig.

Neun Monate hatte sich das Verfahren gegen acht asiatische Asylwerber wegen gewerbsmäßiger Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Organisation im vergangenen Jahr hingezogen. Knapp vor den Urteilen Anfang Dezember kam es nach einem Verhandlungstag zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Angeklagten aus Pakistan und einem Landsmann, der den Prozess als "Kiebitz" verfolgt hatte. Es begann mit Beschimpfungen vor dem Gerichtssaal und endete mit einer gebrochenen Nase eines Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude. Der Verletzte behauptete, von den beiden bedroht und geschlagen worden zu sein.

Freispruch und Diversion 

Vor Richterin Birgit Borns zeichnete sich Dienstag aber ein anderes Bild ab. Die drei Pakistaner dürften sich emotional in die Haare geraten sein, im Zuge einer Rangelei bekam dann einer die Verletzung ab. Laut Zeugenaussagen hatte aber einer der jetzt Angeklagten nichts damit zu tun - der Mann wurde daher freigesprochen.

Der zweite Beschuldigte kam mit einem "blauen Auge" davon: Mittels Diversion wurde das Verfahren gegen ihn für eine Probezeit von einem Jahr vorläufig eingestellt. Das heißt, dass er als unbescholten gilt und dies somit keine Auswirkungen auf sein Bleiberecht als Asylwerber hat.

Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab. Die Urteile des großen Schlepper-Prozesses - sieben Schuldsprüche und ein Freispruch - sind übrigens auch noch nicht rechtskräftig.

(APA)

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