Terrorverdacht: 14-Jähriger bleibt in U-Haft

Der Jugendliche aus St. Pölten wurde Mitte Jänner bereits zum zweiten Mal verhaftet. Das Landesgericht sieht weiterhin Flucht- und Tatbegehungsgefahr.

Ein terrorverdächtiger 14-jähriger aus Niederösterreich bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Es bestehe Flucht- und Tatbegehungsgefahr, teilte Andrea Humer, Vizepräsidentin des Landesgerichts St. Pölten am Freitagvormittag mit. Die U-Haft gelte nun bis 2. März, sollte bis dahin nicht von der Staatsanwaltschaft die Anklageschrift fertiggestellt worden sein, so Humer.

Der 14-Jährige war erstmals im Herbst 2014 festgenommen worden. Zuvor war die zunehmende Radikalisierung des Burschen durch Aussagen und Verhaltensweisen aufgefallen. Er soll sich u.a. im Internet kundig gemacht haben, wie man unkonventionelle Sprengvorrichtungen bauen könne, und sich mit dem Wiener Westbahnhof als möglichem Ziel beschäftigt haben.

Nach einer Haftprüfung wurde der 14-Jährige Mitte November - unter Auflagen wie Bewährungshilfe, Schulbesuch und psychologischer Betreuung - enthaftet. Er musste außerdem seinen Pass abgeben und sich regelmäßig bei der Polizei melden.

Am 13. Jänner tauchte der Jugendliche plötzlich unter. Nachdem er von der Schule nicht heimgekommen war, erstattete seine Mutter die Abgängigkeitsanzeige. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ordnete in der Folge die Festnahme an. Schließlich wurde der 14-Jährige am 16. Jänner in Wien-Mariahilf aufgespürt und erneut festgenommen. Seitdem sitzt er in der Justizanstalt St. Pölten in U-Haft.

(APA)

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