Wie man den richtigen Berater für seine Geld-Angelegenheiten aussucht und sich auf das Beratungs-Gespräch professionell vorbereitet.
Diesmal hatte die Bekannte von Heinrich H. eine echte Neuigkeit: Sie habe, sagte sie, beruflich umgesattelt und sich zum Finanzberater ausbilden lassen. Ob er etwas dagegen habe, wenn sie ihm beim Optimieren seines Portfolios behilflich wäre?
Warum nicht, dachte sich H. Gute Finanztipps kann man immer brauchen. Der folgende Vermögens-Strip, den die Freundin von ihm verlangte, war ihm dann aber doch zu viel: Er komplimentierte die Dame hinaus. Das kostete ihn eine Freundschaft – und ersparte ihm viel Geld. Denn die frisch gebackene Finanzberaterin hatte, wie sich herausstellte, hauptsächlich im Freundeskreis schwerpunktmäßig „absolut sichere“ Immobilienaktien auf Provisionsbasis verkauft. Unterdessen ist sie nicht mehr „Finanzberaterin“. Ihren früheren Freunden ist sie aber weiter nachhaltig in Erinnerung. Als Quelle des größten finanziellen Verlustes ihres Lebens.
Solche Geschichten sind natürlich nicht der Normalfall: Der weitaus überwiegende Teil der Finanzberater ist hoch qualifiziert und seriös. Aber Konsumentenschützer haben ganze Regale voll mit Ordnern, in denen ähnliche Fälle dokumentiert sind. Und die auf der Website der Finanzmarktaufsicht (www.fma.gv.at) zugängliche Investorenwarnliste mit zwielichtigen Anbietern wird von Tag zu Tag länger.
Die Möglichkeit, einem Scharlatan oder gar Betrüger auf den Leim zu gehen, ist im Finanzbereich also stets präsent. Und selbst wenn man es mit einem seriösen Fachmann zu tun bekommt, ist damit der finanzielle Erfolg noch nicht garantiert. Denn sowohl freie Finanzberater als auch die Berater in der Bank verdienen primär nicht am finanziellen Erfolg der Kunden. Sondern am Verkauf. Da ist die Versuchung groß, das Produkt mit dem höchsten Provisionsertrag zu forcieren.
Um das zu verhindern, sollten potenzielle Anleger im Vorfeld drei Dinge klären: Welche Art von Veranlagung will ich überhaupt? Welches Risiko will ich einzugehen? Und wem kann ich dafür genug Vertrauen entgegenbringen? „Berater“, die unaufgefordert per Telefon Angebote machen, fallen da gleich einmal aus dem Raster: Diese Vorgangsweise heißt „Cold Calling“ – und das ist in Österreich aus gutem Grund gesetzlich verboten.
Wenn man schon einen Berater braucht, ist es jedenfalls besser, sich selbst auf die Suche zu machen, bevor man sich vom Versicherungsberater – auch das gibt es – als „Zuwaag“ zur Hausratsversicherung noch einen Fonds aufschwatzen lässt.
Wenn es nicht der Berater der Hausbank, sondern ein „Unabhängiger“ sein soll, führt der erste Weg wieder auf die Website der Finanzmarktaufsicht FMA: Dort sind alle nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz konzessionierten Finanzberater aufgelistet.
Die sind in der Regel exzellent ausgebildet – und nur solche kommen infrage. Die könnten freilich auf die Idee kommen, wie im Eingangsbeispiel einen von ihnen mit Vollmacht ausgestatteten „Finanzdienstleistungsassisten“ zu schicken. Und das ist schon wieder weniger gut: Da ist exzellentes Fachwissen zwar möglich, aber nicht garantiert. Denn die „Assis“ müssen keine standardisierte Ausbildung aufweisen. Mit ein Grund, dass dieses Berufsbild wieder abgeschafft wird.
Ist der Berater ausgesucht, geht es an die Vorbereitung des Beratungsgesprächs. Für die sollte man sich wirklich Zeit nehmen. Denn die einzige Garantie gegen unüberlegte oder gar unerwünschte Abschlüsse ist es, vor dem Gespräch schon im Wesentlichen zu wissen, was man im Grunde will.
Für die Gesprächsvorbereitung haben Verbraucherorganisationen unzählige Checklisten entworfen. Eine der besten findet sich zum Download auf der Website des deutschen Verbraucherschutzministeriums (www.bmelv.de). Diese Checkliste beeinhaltet ein umfangreiches Beratungsprotokoll (wie es möglicherweise auch der Berater verwendet). Dieses, so meinen die deutschen Verbraucherschützer, sollte man vor der Beratung ausführlich durcharbeiten, während der Beratung (zusätzlich zum Protokoll des Beraters) ausfüllen und vom Berater unterschreiben lassen.
Und wenn der das als Misstrauensvotum auffasst und die Unterschrift verweigert? Ein seriöser Berater, so heißt es im Begleittext zur Checkliste, wird für die Vorarbeit dankbar sein und nichts gegen eine Protokollierung seiner Empfehlungen haben. Und mit einem unseriösen sollte man ohnehin kein Geschäft machen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.03.2009)