Nicht nur Luxemburg, auch Belgien soll internationalen Konzernen erhebliche Steuervorteile verschafft haben. Die EU-Kommission hat ein Verfahren eingeleitet.
Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Belgien wegen Steuervorteilen für multinationale Unternehmen eingeleitet. Vor dem Hintergrund der Causa LuxLeak sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel, die belgische Steuerregelung zu Gewinnüberschüssen "scheint bestimmten multinationalen Unternehmen erhebliche Steuervorteile zu verschaffen". Diese Steuervorteile würden aber nicht für Unternehmen gelten, die nur im Inland tätig seien.
"Ernsthafte Wettbewerbsverzerrung"
"Sollten sich unsere Bedenken bestätigen, würde es sich bei dieser Regelung um eine ernsthafte Wettbewerbsverzerrung handeln, die einer begrenzten Anzahl multinationaler Unternehmen zugutekommt". Deshalb seien weitere Nachforschungen notwendig. Vestager wollte am aber keine Namen der betroffenen Konzerne nennen. "Es geht um die Steuerregelungen der Staaten und nicht um Unternehmen."
Die Kommission hat Bedenken, dass die nach dem Steuervorentscheid zulässigen Gewinnüberschüsse - das heißt Steuerminderungen, die ein Unternehmen beispielsweise für gruppeninterne Synergien oder Größenvorteile geltend machen kann - die tatsächlichen Vorteile der Zugehörigkeit zu einer multinationalen Gruppe erheblich überbewerten. Die Steuerminderungen aufgrund von Gewinnüberschüssen machten "mehr als 50 Prozent der vom Steuervorentscheid abgedeckten Gewinne aus und können mitunter bis zu 90 Prozent erreichen", so die Brüsseler Behörde.
LuxLeaks schlug hohe Wellen
Der Fall Lux Leaks war Anfang November 2014 aufgetaucht. Damals hatte ein internationales Recherchenetzwerk detailliert über hunderte Fälle berichtet, in denen multinationale Konzerne in Luxemburg auf Kosten anderer EU-Länder Steuerzahlungen vermeiden. Dem neuen EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker, langjähriger Finanzminister von Luxemburg, brachte das auch in Österreich viel Kritik ein (siehe Diashow).
Juncker wurde vorgeworfen, mitverantwortlich für die zumindest unmoralischen Regelungen zu sein, die in ihren Auswirkungen Staaten, die sich strikt an die Gesetze gehalten haben, benachteiligten. Kommenden Donnerstag wird die Konferenz der Präsidenten des EU-Parlaments über einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Angelegenheit entscheiden. Allerdings ist das Problem nicht auf Luxemburg begrenzt. Ähnliche Regelungen gibt es in vielen EU-Staaten. So prüft die Kommission schon seit dem Sommer vergangenen Jahres drei Fälle: In Luxemburgs geht es um Amazon und die Fiat-Bank, in den Niederlanden um die Kaffeehauskette Starbucks und in Irland um den Computerkonzern Apple. Der Vorwurf in allen drei Fällen: Die Firmen könnten über eine niedrige Besteuerung unzulässige Staatsbeihilfen erhalten haben.
(APA)