Islamgesetz: Beschluss für 25. Februar geplant

Moschee in Wien-Floridsdorf
Moschee in Wien-Floridsdorf (c) APA (HANS KLAUS TECHT)
  • Drucken

Die Regierung hat kleinere Änderungen am Entwurf vorgenommen. Nicht angetastet wurde die Übergangsfrist für vom Ausland finanzierte Imame.

Die Regierung hat noch geringfügige Änderungen am Islamgesetz vorgenommen. Der entsprechende Antrag wurde am Mittwoch an die Klubs verschickt. Nicht gerüttelt wurde an jener Passage, die von Muslime-Vertretern heftig kritisiert wurde. Denn laut Entwurf religiöse Funktionsträger aus dem Ausland dürfen ihre Funktion bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter ausüben. Die Forderung nach längeren Übergangsfristen darüber hinaus wurde seitens der Regierung nicht erfüllt.

Der weitere Fahrplan: Im Parlament beschlossen werden soll der Entwurf am 25. Februar. Am Donnerstag beschäftigt sich der Verfassungsausschuss damit.

Änderung bei Anerkennung als Religionsgesellschaft

Bis zuletzt hatte der Schurarat der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) den Entwurf zum neuen Islamgesetz abgelehnt. Der Passus, wonach die Vereine nicht aus dem Ausland finanziert werden sollen, ist laut Moslemvertretern verfassungswidrig, einen Gang zum Verfassungsgerichtshof schloss IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac bis zuletzt nicht aus. Auch die Möglichkeit des Staates, Vereine, die den Bestimmungen nicht entsprechen, auflösen zu können, wurde heftig kritisiert.

Eine aktuelle Änderung in der bereits im Dezember vom Ministerrat abgesegneten Regierungsvorlage betrifft die Aufhebung der Anerkennung als Religionsgesellschaft. Diese soll nicht wie ursprünglich geplant durch den Bundeskanzler erfolgen, sondern durch die Bundesregierung. Die zuständigen Minister Josef Ostermayer (SPÖ) und Sebastian Kurz (ÖVP) reagierten damit auf Kritik von Experten im Verfassungsausschuss. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine Aufhebung von einer breiten Zustimmung - von Unterrichtsressort bis zum Justizministerium - getragen wird. Unverändert wird die Rechtspersönlichkeit einer Kultusgemeinde durch den Bundeskanzler aufgehoben.

Eine weitere Änderung betrifft das geplante Islamstudium: Bei Lehrenden soll es sich nun explizit um Anhänger der jeweiligen Glaubenslehre innerhalb des Islam handeln. Damit will die Regierung die "breite Akzeptanz der Ausbildung der Absolventen in den jeweiligen Religionsgesellschaften sicherstellen", heißt es. Die Forderung nach der zwingenden Voraussetzung einer Mitgliedschaft bei der IGGiÖ oder ALEVI wurde hingegen nicht erfüllt, da dies etwa Probleme bei Auslandsbestellungen mit sich bringen würde.

Die Verfassung und die Statuten der anerkannten Religionsvertretungen in Österreich müssen nun bis 31. Dezember 2015 in Einklang mit dem neuen Gesetz gebracht werden. Bisher war vorgesehen, dass die Anpassung bis zur nächsten Wahl geschehen muss. Im Fall der IGGiÖ wäre das entgegen der ursprünglichen Annahme bereits in den kommenden Monaten der Fall gewesen. Das Kultusamt muss über diese Anpassungen bis 1. März 2016 entscheiden.

Islamgesetz

Das Islamgesetz stellt eine neue Rechtsgrundlage für die geschätzten rund 560.000 Muslime in Österreich dar, der derzeit gültige Text stammt aus dem Jahr 1912. Die IGGiÖ ist ihre größte Vertretung mit nach eigenen Angaben 350.000 Mitgliedern, auch die Vertretung einiger Aleviten (ALEVI) wird im Gesetz berücksichtigt. Geregelt werden im Islamgesetz unter anderem der rechtliche Status der Organisationen und Moscheevereinen, Ansprüche auf Seelsorge beim Bundesheer, in Strafanstalten und Krankenhäusern, sowie ein eigenes Theologiestudium, gesetzliche Feiertage und Lebensmittelbestimmungen.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Fuat Sanac
Wien

Islamgesetz: „Gefahr für die Demokratie“

Fuat Sanac, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft, glaubt nach wie vor, dass das Islamgesetz nicht so beschlossen wird, wie es die Regierung vorgelegt hat. Doch noch spießt es sich an einigen Punkten.
THEMENBILD: MOSCHEE IN WIEN-FLORIDSDORF / MUSLIME
Wien

Die Streitpunkte im Gesetz

Muslime sehen eine Schlechterstellung gegenüber anderen Religionen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.