Verwirrspiel um Gutachten für Hypo-Bad-Bank

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Kann eine Expertise ohne Kenntnis der Details erstellt werden? Manchmal offensichtlich schon.

Wien. Die Heta Asset Resolution, die Bad Bank der Hypo Alpe Adria, hat es nicht leicht. Sie soll den notleidenden Teil der 2009 verstaatlichten Hypo Alpe Adria „so effektiv und wertschonend wie möglich“ verwerten. Im Zuge dessen soll sie Käufer für Immobilien finden. Darunter nicht nur Prachtbauten, wie ein Blick auf die Website Alpe Adria Asset Platform (aaaplatform.com) zeigt.

Und da beginnt die Geschichte einer seltsam anmutenden Ausschreibung für eine Expertise. Konkret ging es um ein Gutachten darüber, welche Investitionen die Heta für diese Immobilien tätigen darf. Auch Bewertungsspezialist Michael Reinberg wurde eingeladen, ein Angebot dafür abzugeben. Wie auf der Website immobilien-redaktion.at zu lesen, wurde er jedoch aus der Anfrage nicht recht schlau. Sie enthielt zwar eine 37-seitige Guideline in Englisch, aber keine Details über das Immobilienportfolio, um das es ging. Zudem war die Frist recht knapp bemessen: Die Anfrage ging am 27. Jänner 2015 bei dem Gutachter ein, bis 3. Februar sollte das Angebot fertig sein. Dass es um rund 1500 Immobilien geht, erfuhr Reinberg erst nach telefonischer Rückfrage – ohne nähere Details.

Nach ein paar E-Mails und einem Gespräch mit einem Heta-Mitarbeiter sagte Reinberg ab. „Die Erstellung einer derartigen gutachterlichen Stellungnahme, wie sie in der Ausschreibung beschrieben ist, kann ohne weitere Kenntnis des zugrunde liegenden Portfolios nicht seriös durchgeführt werden“, heißt es in seinem Absageschreiben. Und weiter: „Nachdem (...) das Portfolio in Bezug auf die Größe, die Lage, die Bebauung, den Bauzustand, die Bestandverhältnisse und somit auch die entsprechenden Markt- und Wettbewerbssituationen völlig im Unklaren bleibt, kann eine wie in der Ausschreibung geforderte Aussage über ,erlaubte Investitionen in Form einer taxativen Aufzählung‘ nicht gemacht werden, da insbesondere gefordert wird, nicht nur die Maßnahmen im Gutachten möglichst konkret bzw. detailliert zu beschreiben, sondern gegebenenfalls auch die Konditionen für diese Maßnahmen zu formulieren.“

Wollte die Heta keine echte Expertise, sondern nur einen Persilschein, wie in dem Artikel auf immobilien-redaktion.at vermutet wird? „Die Presse“ fragte nach – und erhielt eine knappe Antwort: „Ziel der Ausschreibung der Heta Asset Resolution AG ist die Beantwortung der Frage, welche werterhaltenden Aufwendungen nach den EU-Beihilfeauflagen zum Schutz der Objekte im Eigenbestand der Heta zulässig sind. Eine Immobilienwertermittlung ist nicht ausgeschrieben. Die in dem Artikel aufgeworfenen Fragen entbehren daher jeder Grundlage.“

Was ist Erhaltung, was ist Neubau?

Auch das erhellt die Sache nicht wirklich. Kennt man jedoch ein paar Hintergründe, wird es klarer: Die Heta darf laut einer Entscheidung der EU-Kommission kein Neugeschäft mehr tätigen, wohl aber Geld in die Erhaltung und Verbesserung des Portfolios stecken – also etwa eine Heizung reparieren oder ein Grundstück aufschließen zu lassen. Dem Vernehmen nach gibt es deshalb immer wieder Meinungsverschiedenheiten mit dem Trustee der EU-Kommission, der die Einhaltung der EU-Auflagen überwachen soll.

Eine allgemein gehaltene Expertise, die definiert, was denn nun Erhaltungs- und was Verbesserungsinvestitionen sind, könnte da vielleicht helfen – obwohl die geforderte taxative (also erschöpfende) Aufzählung erlaubter Investitionen ohne Detailkenntnis schwierig wird. Die Expertise wird die Heta wohl bekommen: Andere Sachverständige haben Angebote gelegt, das Auswahlverfahren läuft. Bleibt die Frage, wie erschöpfend deren Auskunft wird und was das die Steuerzahler kostet – zusätzlich zu den Wertgutachten, die ohnehin nötig sind. Dass alle Assets vor dem Verkauf durch unabhängige Gutachter bewertet werden, ließ erst gestern ein Heta-Sprecher verlauten. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.02.2015)

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