Der Gesetzesentwurf des Innenressorts für die Änderungen im Fremdenrecht steht. Die SPÖ berät noch.
Wien. Während die SPÖ noch intern über die Pläne von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) berät, hat ihr Ressort bereits einen konkreten Gesetzesentwurf für die Reform des Asylrechts ausgearbeitet. Denn bereits kommende Woche will Mikl-Leitner ihre Novelle in Begutachtung schicken („Die „Presse“ berichtete).
Kommt das Paket so, wie es sich Mikl-Leitner vorstellt, wird es in Zukunft eine grundsätzliche Neuaufstellung des Systems geben: Die Verfahren sollen nicht mehr automatisch in den beiden Erstaufnahmezentrem durchgeführt werden, sondern dort, wo der Flüchtling seinen Antrag stellt – also auch in Außenstellen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.
Bisher nicht an die Öffentlichkeit gedrungen ist, dass durch das neue Verfahren die besondere Mitwirkungspflicht für die Flüchtlinge wegfällt: Damit wird die Anwesenheitspflicht von 120Stunden in der Erstaufnahmestelle nicht mehr gelten, die bei ihrer Einführung heiß umstritten war. Dafür bleibt aber die Gebietsbeschränkung unverändert bestehen: Asylwerber dürfen den jeweiligen politischen Bezirk nicht verlassen.
Zweite große Neuerung ist das sogenannte Schnellverfahren. Laut Innenministerium soll dieses grundsätzlich nicht länger als zehn Tage dauern. Im Gesetz ist von maximal fünf Monaten die Rede. Das war prinzipiell zwar schon immer möglich – nun werden die Schnellverfahren aber grundsätzlich verankert und sollen für bestimmte Asylwerbergruppen immer gelten. Betroffen sind Personen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ (etwa Serbien, dem Kosovo, Montenegro).
Kritik an neuer Rechtsberatung
Ein Punkt aus dem Gesetzespaket stößt allerdings auf Kritik von NGOs: Die Asylkoordination ärgert sich über die Pläne des Innenressorts, die Rechtsberatung für Flüchtlinge selbst zu übernehmen. Derzeit übernehmen unter anderem Volkshilfe und Diakonie diese Aufgabe. Laut Andrea Eraslan-Weninger, Vorstandsmitglied der Asylkoordination und Geschäftsführerin des Integrationshauses, wäre eine Änderung ein „Fußtritt gegen die notwendige Unabhängigkeit der Rechtsberatung“. Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung sei in der europäischen Grundrechtecharta vorgeschrieben. (APA/red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.02.2015)