Asylgesetz: Offener Brief an Faymann und Mikl-Leitner

Werner Faymann
Werner Faymann APA/HERBERT PFARRHOFER
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Caritas, Rotes Kreuz und Amnesty International fordern Kanzler und Innenministerin auf, die geplanten Verschärfungen zu überdenken.

Caritas, Rotes Kreuz und Amnesty International stoßen sich an den geplanten Neuerungen im Asylwesen, wie sie am Donnerstag in einem offenen Brief an Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) schreiben. Insbesondere der Passus, wonach künftig das Innenministerium selbst die Rechtsberatung für Flüchtlinge betreiben kann, löst "Erstaunen" aus.

Denn für die NGOs ist es "nicht nachvollziehbar", weshalb es einer ministeriumsnahen Einrichtung bedürfe, um der größeren Zahl an Anträgen Rechnung zu tragen. Vielmehr könnten jene Organisationen, die aktuell Rechtsberatung leisten (Volkshilfe, Diakonie, Verein Menschenrechte), die Beratung mit Personalaufstockungen weiterhin sicherstellen. Fest stehe, dass die geplante gesetzliche Bestimmung die Abschaffung der unabhängigen Flüchtlingsrechtsberatung ermögliche.

Gemäß der geltenden EU-Verfahrensrichtlinie sei darauf zu achten, "dass die Rechtsberatung und -vertretung nicht willkürlich eingeschränkt und der Antragsteller nicht an der effektiven Wahrung seiner Rechte gehindert wird". Die Richtlinie mache dabei einen Unterschied zwischen staatlichen Stellen, die allgemeine Informationen zum Verfahren geben können, und Rechtsberatern, betonen die NGOs.

NGOs orten Verstoß gegen EU-Aufnahmerichtlinie

Ebenfalls auf Ablehnung der Menschenrechtsorganisationen stößt eine Bestimmung, wonach erstinstanzlich gescheiterte Asylwerber leichter aus der Grundversorgung fallen sollen. Diese Maßnahme widerspreche der EU-Aufnahmerichtlinie, leiste Obdachlosigkeit Vorschub und führe lediglich zu einer Problemverschiebung.

Auch eher skeptisch sind Amnesty, Rotes Kreuz und Caritas bezüglich der geplanten Schnellverfahren unter anderem für Flüchtlinge aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten. Zwar sei eine Beschleunigung der Verfahrung grundsätzlich im Sinne aller Asylsuchenden. Bedingung sei jedoch, dass die Verfahren trotzdem qualitätsvoll abgewickelt werden. Eine individuelle Prüfung im Einzelfall sei dabei unumgänglich. Die Maßgabe, bestimmte Verfahren schneller abschließen zu müssen als andere, berge hingegen die Gefahr, dass diese Fälle pauschal als nicht asylrelevant erachtet und daher weniger genau geprüft würden.

(Red./APA)

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