Spitalchef in Sozialwohnung: Konsequenzen drohen

In diesem Haus bewohnte Janßen zwei Sozialwohnungen.
In diesem Haus bewohnte Janßen zwei Sozialwohnungen.Clemens Fabry / Die Presse
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Zwei Sozialwohnungen für den damaligen KAV-Vizedirektor haben ein Nachspiel. Der KAV hat gegen Förderrichtlinien verstoßen, die Wiener ÖVP will die Korruptionsstaatsanwaltschaft einschalten.

Wien. Udo Janßen, Generaldirektor des Krankenanstaltenverbundes (KAV), hat in seiner Zeit als Vizechef des Konzerns zwei KAV-Sozialwohnungen bewohnt. Konkret Wohnungen, die laut Stadtrechnungshof (StRH) zur Unterstützung von sozial schwachen Krankenschwesterschülerinnen gedacht sind. KAV-Sprecher Johann Baumgartner hat das gegenüber der „Presse“ am Mittwoch so gerechtfertigt: Janßen habe nicht den sozialen Tarif bezahlt, sondern eine „ortsübliche Miete“. Am Donnerstag wurden nun auch entsprechende Zahlen nachgereicht. So habe Janßen laut KAV für zwei Wohnungen (30 m2 und 60 m2) 1049 Euro Miete pro Monat bezahlt.

Damit bringt sich der KAV allerdings selbst in Bedrängnis. Denn diese Aussage wird vom Magistrat mit Interesse zur Kenntnis genommen – weil der KAV nach „Presse“-Informationen gegen die wichtigsten Bestimmungen der Wohnbauförderung verstoßen hat. Als Folge droht nun die teure Rückzahlung der Wohnbauförderung – weil dreifach gegen gesetzliche Richtlinien verstoßen wurde.

Zur Erklärung: Das Personalwohnhaus Hasnerstraße wurde mit Mitteln aus der Wohnbauförderung errichtet. Also mit finanzieller Unterstützung des Steuerzahlers. Daran sind Kriterien gebunden, etwa Einkommensgrenzen der Mieter von Wohnungen und umgekehrt niedrige Mieten für Heimplätze.

  • Der erste Verstoß gegen die gesetzliche Richtlinie: Dass ein Vizegeneraldirektor eines städtischen Konzerns mit kolportierten 150.000 Euro Jahresgehalt unter die Einkommensgrenze für sozial geförderten Wohnbau fällt, darf bezweifelt werden. Bereits hier hat der KAV einen Schritt gesetzt, für den er die Wohnbauhilfe zurückzahlen muss.
  • Der zweite Verstoß: Erkennt der Vermieter, dass ein Mieter doch über der Einkommensgrenze liegt, muss sofort eine Meldung an die Förderstelle erfolgen. Dort wird auf „Presse“-Anfrage erklärt: Eine entsprechende Meldung seitens des KAV sei nicht vorhanden. Falls gegen Förderrichtlinien verstoßen und das nicht gemeldet wurde, gebe es aber klare Konsequenzen.'
  • Der dritte Verstoß: Der KAV erklärte nun, dass Janßen mit 1049 Euro eine marktübliche Miete für die beiden Sozialwohnungen bezahlt hatte. Nur: Das ist gesetzlich verboten. Wer Steuergeld zur Schaffung von günstigem Wohnraum beansprucht, also für den sozial geförderten Wohnbau, darf keine Miete wie auf dem freien Markt verlangen. Sonst bereichert er sich unrechtmäßig.


Das zuständige Wohnbauressort der Stadt Wien hat sich mit dem Fall noch nicht beschäftigt, hält aber fest: Falls es Verstöße gebe, müsste der Betroffene (also der KAV) die Wohnbauförderung für die betroffene Wohnung zurückzahlen. Eine Hintertür bleibt allerdings noch offen – da mit dem Auszug Janßens der rechtskonforme Zustand wiederhergestellt ist, könnte die Förderstelle auf die Rückzahlung verzichten.

Sondergemeinderat einberufen

Nach dem „Presse“-Bericht gab es am Donnerstag zahlreiche Reaktionen. ÖVP-Chef Manfred Juraczka prüft die strafrechtliche Seite samt Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die FPÖ wird einen Sondergemeinderat einberufen, David Lasar (FP) wird nun eine offizielle Anfrage an Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely stellen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.02.2015)

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