Der Integrationsminister will das Islamgesetz anderen Ländern vorstellen und hofft auf Nachahmung. Am Mittwoch wird es im Parlament beschlossen.
Am Mittwoch wird das Parlament das neue Islamgesetz beschließen. Damit dürfen Imame in Österreich unter anderem künftig nicht mehr aus dem Ausland finanziert werden, müssen Deutsch sprechen und sich in der Republik ausbilden lassen. Sollten andere Länder dem Beispiel Österreichs folgen, könnte bald ein Islam europäischer Prägung entstehen, wie Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) am Dienstag im Ö1-"Morgenjournal" sagte. "Wir beschließen das Islamgesetz, um einerseits den Musiminnen und Muslimen mehr Rechte einzuräumen, um andererseits aber auch bei Fehlentwicklungen ganz klar gegenzusteuern", betonte Kurz.
Das Gesetz räumt Moslems zudem erstmals das Recht auf eine religiöse Betreuung, auf Seelsorge etwa in Krankenhäusern ein, regelt gesetzliche Feiertage und hält fest, dass sich die Moslems der heimischen Gesetzgebung unterzuordnen haben. An derartigen Regelungen hätten bereits die bayrische CSU, die deutsche CDU, die Schweiz und Frankreich Interesse bekundet, so Kurz im ORF-Radio. "Nachdem ich schon von einigen eingeladen worden bin, werde ich natürlich in Deutschland, aber auch in Frankreich das Gesetz vorstellen", meinte der Minister.
Atib will Gesetz anfechten
Allerdings hat das Gesetz nicht nur Befürworter. In Österreich hat etwa die Türkisch-Islamische Union (Atib) angekündigt, es vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten. Grund ist das im Gesetz enthaltene Verbot der Auslandsfinanzierung für muslimische Organisationen, in dem Atib eine Ungleichbehandlung ortet.
Islamgesetz
Das Islamgesetz stellt eine neue Rechtsgrundlage für die geschätzt rund 560.000 Muslime in Österreich dar, der derzeit gültige Text stammt aus dem Jahr 1912. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) ist größte Vertretung der Muslime mit nach eigenen Angaben 350.000 Mitgliedern, auch die Vertretung der Aleviten (ALEVI) wird im Gesetz berücksichtigt. Geregelt werden im Islamgesetz unter anderem der rechtliche Status der Organisationen und Moscheevereinen, Ansprüche auf Seelsorge beim Bundesheer, in Strafanstalten und Krankenhäusern, sowie ein eigenes Theologiestudium, gesetzliche Feiertage und Lebensmittelbestimmungen.
Umstritten war bis zuletzt, dass Vereine nicht aus dem Ausland finanziert werden dürfen. Vereine, die den Bestimmungen nicht entsprechen, können aufgelöst werden. Die Aufhebung der Anerkennung als Religionsgesellschaft kann künftig von der Regierung beschlossen werden. Religiöse Funktionsträger aus dem Ausland dürfen ihre Funktion nur noch bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter ausüben.
>> Bericht im Ö1-"Morgenjournal"
(Red./APA)