Konsumentenschützer: 19 Facebook-Klauseln rechtswidrig

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File illustration photo of people silhouetted as they pose with mobile devices in front of a screen projected with a Facebook logo(c) Reuters (DADO RUVIC)
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Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen macht gegen die neuen Geschäftsbedingungen des Sozialen Netzwerks mobil.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hält 19 Punkte in den Nutzungsregeln von Facebook für rechtswidrig. Der Verband hat deswegen das Online-Netzwerk abgemahnt. Facebook wies die Vorwürfe am Donnerstag zurück: Das Unternehmen sei sich sicher, dass die seit Ende Jänner geltenden neuen Nutzungsbedingungen den Gesetzen entsprächen.

Der Verband kritisiert insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten zur Verknüpfung mit Werbung. "Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden", erklärte der Verband. Nach deutschem Recht dürfen Unternehmen persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese Einwilligung fehle bei Facebook.

Facebook hat nun Zeit, bis zum 16. März auf die Abmahnung des vzbv zu reagieren. Wenn das Netzwerk sich weigert, eine vom Verband eingeforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, müsste die Verbraucherschützer den Klageweg beschreiten.

Der österreichische Datenschutz-Aktivist Max Schrems geht bereits seit Jahren gegen Facebook vor. Immer wieder reichte er Beschwerden bei der irischen Datenschutzbehörde ein. In Irland hat Facebook seinen Europasitz, daher sind bisher die dortigen Datenschützer für das Online-Netzwerk zuständig. Was die Datenschutz-Sammelklage von Schrems betrifft, so hat das das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien für den 9. April die erste Verhandlung festgelegt. Bei dieser "vorbereiteten Tagsatzung" muss die Zulässigkeit der Klage geklärt werden. Das Unternehmen sei der Meinung, überhaupt nicht geklagt werden zu können.

Die deutschen Verbraucherschützer werfen Facebook in ihrer Stellungnahme vor, das eigene Geschäftsmodell zu verharmlosen. "Facebook ist und bleibt kostenlos", heißt es auf der Anmelde-Seite des Netzwerks. "So kostenlos ist Facebook eben nicht", sagte Carola Elbrecht, Expertin für Digitales bei den Verbraucherzentralen.

"Facebook verdient mit Daten Geld"

"Es ist ja kein Geheimnis, dass Facebook mit den Daten seiner Nutzer Geld verdient. Aber trotzdem wird der Werbecharakter verschleiert. Die Daten führen ja zu den Gewinnen." Die eigenen Daten seien "ein sehr kostbares Gut", sagte die Juristin. Nutzer sollten nicht zu freigiebig damit umgehen.

Der Verband will mit der Abmahnung erreichen, dass Facebook die Klauseln ändert. Ein Anlass waren auch die neuen Nutzungs- und Datenschutzregeln, die Facebook Ende Jänner eingeführt hatte. Datenschützer und Politiker hatten die Regeln deutlich kritisiert.

Facebook wies die Beschwerde zurück. "Wir sind zuversichtlich, dass die Aktualisierungen dem geltenden Recht entsprechen", erklärte das Online-Netzwerk. Die Verbraucherzentralen selbst hätten gelobt, dass die Bedingungen nun einfacher zu verstehen seien. "Nach einer ersten Einschätzung sind wir überrascht, dass sich der vzbv auf bestehende Richtlinien und Funktionen fokussiert, die seit zehn Jahren von Facebook und anderen Onlinediensten verwendet werden. Dazu gehört, dass Menschen mit ihren echten Namen auf unser Plattform sind."

Facebook verwies auf die irische Datenschutzbehörde, mit der man regelmäßig über Nutzungsbedingungen spreche. Facebook führt seine Geschäfte in Europa von Irland aus, daher sind die dortigen Datenschützer für das Unternehmen zuständig. Allerdings haben die Verbraucherzentralen in Deutschland bereits US-Giganten wie Google, Microsoft und Apple rechtlich zu Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezwungen.

(APA/dpa)

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