Fall Kampusch: Freispruch für Ex-OGH-Leiter

Falschaussage: Johann Rzeszut ist „nicht schuldig“.

Wien. Der Prozess gegen den pensionierten Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, Johann Rzeszut (Bild), endete am Freitag mit einem Freispruch. Dem Ex-Höchstrichter war falsche Zeugenaussage vorgeworfen worden. Im Zweifel müsse angenommen werden, dass Rzeszut keinen Vorsatz gehabt habe, begründete Richterin Claudia Geiler ihr Urteil. Und: „Es tut mir leid, und das sage ich sonst nie, was Sie in den vergangenen zwei Jahren über sich ergehen lassen mussten.“ Rechtskräftig ist der Freispruch nicht.

Rzeszut – er war Mitglied der Evaluierungskommission zum Entführungsfall Natascha Kampusch – war vorgeworfen worden, über Kontakte mit einem auf eigene Faust ermittelnden Beamten falsche Angaben gemacht zu haben. Er habe bei seiner Befragung „einen mentalen Tunnel gehabt“, erklärte der Jurist, er habe nie bewusst Telefonate verschweigen wollen. „Ich glaube im Zweifel, dass Sie vergessen haben, das zu erwähnen“, folgte die Richterin dieser Verantwortung. [ APA ] (m. s./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2015)

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