Die Kommission empfiehlt dem Nationalrat, in den kommenden zwei Jahren jeweils 18 Millionen Euro zum Ausbau der Versorgung einzusetzen.
Die Enquetekommission "Würde am Ende des Lebens" hat in ihrer letzten Sitzung am Dienstag ihre Empfehlungen an den Nationalrat beschlossen. Einer der Hauptpunkte darin ist ein Stufenplan zur Hospiz- und Palliativversorgung, der in den kommenden zwei Jahren jeweils 18 Millionen Euro an Investitionen empfiehlt. Zur Verankerung des Sterbehilfeverbots in der Verfassung gibt es keine eindeutige Empfehlung.
Der flächendeckende Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung gehört zu den Kernanliegen unter den Empfehlungen der Kommission. Derzeit sei der Bedarf zu etwa 50 Prozent gedeckt, geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Bericht hervor. "Kompetenzfragen und Finanzstrukturen dürfen kein Hindernis sein", heißt es darin. Der "Hospiz und Palliative Care Stufenplan" sieht den Ausbau bis 2020 vor. Fehlen würden derzeit unter anderem 129 Palliativbetten, 192 stationäre Hospizbetten und sechs Tageshospize. Vor allem im Kinder-und Jugendbereich gebe es Nachholbedarf.
Eingang in die Verhandlungen zum Finanzausgleich
In der ersten Etappe des Stufenplans sind jeweils rund 18 Millionen Euro in den Jahren 2016 und 2017 zum Ausbau der Versorgung einzusetzen, empfiehlt die Kommission. Zur unmittelbaren Finanzierung dieser Phase soll bis Anfang des kommenden Jahres ein Hospiz- und Palliativforum unter der Leitung des Gesundheits- und Sozialministeriums, sowie der Bundesländer, der Sozialversicherung und diversen NGO stattfinden, welche die konkreten Umsetzungsschritte festlegen sollen. Die finanziellen Mittel sollen auch Eingang in die kommenden Verhandlungen zum Finanzausgleich finden.
Auch für eine Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Hospizbereich setzt sich die Kommission in ihren Empfehlungen an das Parlament ein. So wird die Schaffung einer spezifischen palliativmedizinischen Ausbildung für alle in Betracht kommenden Ärzte im Bericht empfohlen. Auch die Forschungsaktivitäten an Universitäten sollten verstärkt und gefördert werden. Bezüglich der dahin gehenden, bereits bestehenden Ausbildung bei den Gesundheitsberufen wird im Bericht eine budgetäre Absicherung gefordert.
"Bürgertaugliche" Texte und Formulare
"Vereinfachungs- und Attraktivierungsmaßnahmen" fordert die Kommission bei der bereits bestehenden, aber kaum genutzten Patientenverfügung. Texte und Formulare sollten "bürgertauglicher" gestaltet werden. Auch eine Ausweitung der gesetzlichen Vertretung durch Angehörige wird empfohlen. Patienten sollten bei der Errichtung - etwa durch die Patientenanwaltschaft - finanziell entlastet werden. An das Gesundheitsministerium wendet sich der Wunsch, in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA bzw. auf der E-Card erkennbar zu machen, ob ein Patient eine Patientenverfügung errichtet hat.
Am unverbindlichsten bleibt die Enquetekommission bei jenem Punkt, der im Zuge der Regierungsverhandlungen eigentlich ausschlaggebend für die Einrichtung dieses parlamentarischen Instruments war: Bezüglich eines möglichen in der Verfassung festgeschriebenen Verbots der Sterbehilfe wird lediglich das in den Diskussionen breite Meinungsspektrum erwähnt - um zum Schluss zu kommen: "Es handelt sich hierbei um eine rein rechtspolitische Entscheidung."
(APA)