Steueroasen: Reiseverbot für UBS-Berater

(c) Reuters (Francois Lenoir)
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Bank verbietet Mitarbeitern, ihre Auslandskunden zu besuchen. Auch Privatbankiers meiden die USA. Ausgelöst wurde das Reiseverbot von einer Untersuchung der Finanzmarkt-Aufsicht.

Zürich/Wien (red.). Wer sein Geld bei der UBS in der Schweiz geparkt hat, und mit seinem Schweizer Berater ganz diskret – also weder per Telefon, noch per Internet – sprechen möchte, der muss sich fortan gen Zürich aufmachen.

Die Großbank hat für mehr als 1000 Anlageberater, die Kunden aus anderen Ländern betreuen, einen „generellen Reisestopp“ verhängt. Dieser gilt weltweit. Auch ein UBS-Berater in den USA, der Kunden in Lateinamerika betreut, darf diese nicht mehr besuchen.

Ausgelöst wurde das Reiseverbot von einer Untersuchung der Finanzmarktaufsicht (Finma). Diese hat die UBS angewiesen, „Rechts- und Reputationsrisiken“ im Auge zu behalten, also zu überprüfen, ob sich die Mitarbeiter im Ausland an die geltenden Gesetze halten.

Nun kontrolliert die UBS ihre Richtlinien und Verhaltensregeln im Zusammenhang mit dem internationalen Vermögensverwaltungsgeschäft. Das könne Monate dauern, heißt es, so lange bleibe das Reiseverbot in Kraft.

Das Reisen verhängnisvoll werden können, hat Martin Liechti, Ex-Chef der Private-Banking-Abteilung der UBS, im Mai 2008 erfahren: Er wurde am Flughafen in Miami festgenommen. Ihm wurde angelastet, im Ausland betrügerische Fonds und Firmen gegründet zu haben, um rund 150 Mio. Dollar seiner reichen Klienten zu verbergen. Kurz darauf soll die UBS ihrem Private-Banking Team Reisen in die USA verboten haben.

Bankiers fürchten Verhaftung

Mittlerweile sollen mehrere eidgenössische Privatbanken ihren Mitarbeitern Reisen untersagen, berichtet die „Financial Times Deutschland“. Man fürchtet, ausländische Behörden könnten die Angestellten in Gewahrsam nehmen. Besonders meiden solle man die USA und Deutschland.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.04.2009)

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