Auf Twitter kündigte Clinton an, ihre Korrespondenz eines privaten E-Mail-Kontos während ihrer Amtszeit als US-Außenministerin der Öfffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aufgrund jüngster Kritik an Hillary Clintons E-Mail-Korrespondenz geht die ehemalige US-Außenministerin und voraussichtliche Präsidentschaftskandidatin in die Offensive: "Ich will, dass die Öffentlichkeit meine E-Mails sieht", twitterte die Demokratin am Donnerstag. Während ihrer Amtszeit als US-Außenministerin hatte sie keinen offiziellen Mail-Account, sondern eine private Adresse genutzt, berichtete die "New York Times" am Mittwoch.
Dies wird von Experten scharf kritisiert: Einerseits seien private Accounts anfälliger für Hackerangriffen, andererseits müssen aufgrund des Bundesarchivgesetz in den USA E-Mails von Regierungsmitgliedern als offizielle Unterlagen archiviert, damit Kongressausschüsse, Historiker und Medien sie im Regelfall - außer bei hochsensiblen Vorgängen - einsehen können, heißt es auf "Spiegel Online".
Nun hat die ehemalige US-Außenministerin auf Twitter angekündigt, diese privaten E-Mails zu veröffentlichen: "Ich habe das Außenministerium gebeten, sie zu veröffentlichen." Die Behörde habe angekündigt, dies schnellstmöglich zu prüfen.
Clinton könnte zu E-Mails befragt werden
Der Vorsitzende des außenpolitischen Ausschusses im Abgeordnetenhaus, Ed Royce, ordnete am Mittwochabend (Ortszeit) an, dass Clinton ihren gesamten E-Mail-Verkehr zu Libyen herausgeben muss. Ein Parlamentsausschuss befasst sich mit einem islamistischen Terroranschlag auf das US-Konsulat im libyschen Benghazi, bei dem am 11. September 2012 vier Menschen getötet worden waren, unter ihnen der US-Botschafter.
Die Anordnung deutet darauf hin, dass der Ausschuss Clinton zu ihren E-Mails befragen könnte. Dies wäre für die ehemalige First Lady heikel, weil ihr Ambitionen für den bevorstehenden Präsidentenwahlkampf nachgesagt werden.
Vorwurf: Verletzung des Bundesarchivgesetz
Die "New York Times" hatte den Fall ins Rollen gebracht, nachdem der Benghazi-Untersuchungsausschuss auf Clintons private E-Mail-Adresse gestoßen war. Ein Vorwurf gegen Clinton lautet jetzt, dass sie das Bundesarchivgesetz verletzt hat, indem sie ihren E-Mail-Verkehr einer öffentlichen Kontrolle entzog. Wie das Blatt weiter schreibt, übergab Clinton erst Ende 2014 rund 55.000 Seiten mit offiziellen E-Mails an das Außenministerium.
Die "Washington Post" zitiert einen Mitarbeiter, dass die Entscheidung, welche E-Mails öffentlich gemacht werden, Clinton und ihre Berater und nicht Regierungsmitarbeiter oder Archivare getroffen hätten.
Clinton war von 2009 bis 2013 Außenministerin. Die ehemalige New Yorker Senatorin wird als wahrscheinliche Kandidatin für die US-Präsidentschaftswahl 2016 gehandelt. Noch hat sie ihre offizielle Bewerbung für die Demokraten allerdings nicht bekannt gegeben.
>> Bericht auf "New York Times"
>> Bericht auf "Spiegel Online"
(Red./APA)