Finale im Westenthaler-Prozess: "Korruption und Ignoranz"

Ex-BZÖ-Obmann Peter Westenthaler
Ex-BZÖ-Obmann Peter WestenthalerAPA/HERBERT NEUBAUER
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Ex-BZÖ-Chef Peter Westenthaler muss sich wegen schweren Betrugs und Beitrags zur Untreue verantworten. Am Nachmittag soll das Urteil fallen.

Im Wiener Straflandesgericht wird heute der Prozess gegen den ehemaligen BZÖ-Obmann und früheren Vorstand der Österreichischen Fußball-Bundesliga, Peter Westenthaler, abgeschlossen. Für Westenthaler und den mitangeklagten Thomas Kornhoff, seinerzeit Co-Vorstand bei der Bundesliga, geht es im Fall von Schuldsprüchen um bis zu zehn Jahre Haft. Mit den Urteilen ist frühestens am späten Nachmittag zu rechnen. 

Nach der ergänzenden Einvernahme eines Zeugen, die sehr kurz ausfiel, bekam Westenthaler Gelegenheit zu einer abschließenden Stellungnahme. "Wir sind emotional durch die Hölle gegangen", verwies er dabei auf die mit dem Prozess verbundene Belastung seiner Familie. Das Verfahren habe berufliche, wirtschaftliche und psychische Auswirkungen mit sich gebracht. Gegen ihn sei Anklage erhoben worden, "obwohl es keine rauchenden Colts, keine stichhaltigen Beweise" gebe.

Der Hintergrund: Westenthaler - von Februar 2003 bis August 2004 Manager der österreichischen Fußball-Bundesliga - und sein mitangeklagter damaliger Co-Vorstand Thomas Kornhoff sollen laut Anklage eine steuerfinanzierte Sonderförderung dazu verwendet haben, um einen bedingten Vergleich mit der Finanzprokuratur zu finanzieren, der Vorwurf lautet auf schweren Betrug. Der zweite Teil des Verfahrens betrifft eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an die frühere BZÖ-eigene Werbe-Agentur "Orange". Laut Anklage erfolgte diese für ein de facto wertloses Gutachten, Westenthaler wird hier Untreue als Beteiligter vorgeworfen.

Er stelle den Sinn des Prozesses nicht infrage, betonte Westenthaler: "Er war notwendig, um meine Unschuld zu beweisen". Es sei "gelungen, Licht in das noch vorhandene Dunkel dieses Verfahrens zu bringen", zeigte sich der Angeklagte überzeugt. Seine Bilanz fiel eindeutig aus: "Niemand wurde getäuscht." Von den Vorwürfen sei "nichts übrig geblieben. Der Anklage ist der Boden entzogen worden".

Staatsanwältin: "Betrugstatbestand ist erfüllt"

Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber fand in ihrem Schlussplädoyer harte Worte. "Die Beweislast ist erdrückend“, erläuterte sie für Westenthaler. Das Gericht habe die Vorwürfe "zielgerichtet und akribisch" geprüft. Dabei sei eine "nahezu unerträgliche Mischung aus Korruption, Inkompetenz und Ignoranz" zutage getreten. Westenthaler und Kornhoff treffe der Vorwurf der Korruption, so Schreiber.

Sie sei "der festen Überzeugung", dass im Bundesliga-Komplex "beide Angeklagte betrogen haben". Statt eine Förderung von einer Million Euro den Vereinen der Bundesliga für die forcierte Nachwuchsarbeit zukommen zu lassen, habe Westenthaler damit einen außergerichtlichen Vergleich mit der Finanzprokuratur finanziert, um eine gegen die Bundesliga gerichtete Drittschuldnerklage der Republik aus der Welt zu schaffen. Kornhoff habe "ganz genau gewusst, was Westenthaler vor hat. Und er macht mit". Schreibers Fazit: "Der Betrugstatbestand ist erfüllt, wie es klassischer nicht sein könnte. Er passt, als wäre er für unseren Fall gemacht worden.“

Auch im zweiten Anklagefaktum - der Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an das BZÖ - gab sie sich von der Mitschuld Westenthalers überzeugt. Seine Unschuldsbeteuerung nannte sie "völlig unglaubwürdig". "Der Angeklagte scheint vom Gefühl getragen zu sein, über dem Gesetz zu stehen", warf Schreiber Westenthaler vor. Die Prognose "für ein zukünftiges Wohlverhalten" sei "düster". 

Peter Westenthalers Rechtsvertreter Thomas Kralik übte scharfe Kritik an den Ausführungen der Oberstaatsanwältin: "Ich habe selten so etwas Unsachliches und von persönlicher Emotion Getragenes gehört." Er forderte einen Freispruch, "und zwar ohne Wenn und Aber". In dieselbe Kerbe schlug Michael Dohr, der Rechtsbeistand des Zweitangeklagten Thomas Kornhoff. Er hatte sich zum Prozessfinale ein Exemplar übergestreift, auf dem in bunten Lettern "Freedom" aufgedruckt war.

(APA)

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