Beethovenfries: Kunstrückgabebeirat empfiehlt keine Rückgabe

Beethovenfries von Gustav Klimt.
Beethovenfries von Gustav Klimt.(c) Secession
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Kulturminister Josef Ostermayer wird sich an die Empfehlung halten. Das berühmte Kunstwerk von Gustav Klimt wurde in der NS-Zeit enteignet.

Der Kunstrückgabebeirat empfiehlt keine Rückgabe des berühmten Beethovenfries von Gustav Klimt. Diese in der heutigen Sitzung des Beirats getroffene Entscheidung wurde am Freitagvormittag bei einem Pressegespräch bekannt gegeben.

Einstimmiger Beschluss

Minister Josef Ostermayer (SPÖ) muss sich formal nicht an diese Empfehlung halten, will den Beiratsempfehlungen jedoch Folge leisten. "Ich habe vor dem Beschluss gesagt, dass ich mich an die Empfehlung halten werde - und das gilt natürlich jetzt genauso", unterstrich der Minister. Er habe sich den präzise begründeten, einstimmigen Beschluss angeschaut und spreche den hochrenommierten Experten sein völliges Vertrauen aus. 

Der Beirat hatte zu prüfen, ob bei dem in der NS-Zeit beschlagnahmten und nach Kriegsende formell an Erich Lederer restituierten Kunstwerk ein enger Zusammenhang zwischen einem Ausfuhrverbot und einem später zustande gekommenen Ankauf durch die Republik Österreich bestanden hat.

"Juristisch nicht haltbar."

Für Rechtsanwalt Alfred Noll, der in diesem Fall eine Gruppe von acht Erben nach Erich Lederer vertritt, ist die Entscheidung des Kunstrückgabebeirats nicht nachvollziehbar: "Ich werte das so, dass die Stimmungsmache der letzten Tage den Beirat nicht ganz unbeeindruckt gelassen hat." Mit seinen Mandanten wolle Noll die Entscheidung Anfang nächster Woche besprechen, weitere rechtliche Schritte würden aber nicht gesetzt werden. Für Rechtsanwalt Marc Weber, der ebenfalls einen Teil der Erbengemeinschaft nach Erich Lederer vertritt, ist die Empfehlung des Kunstrückgabebeirats, den Beethovenfries nicht zu restituieren, "juristisch nicht haltbar". Weil der Vollzug des Kunstrückgabegesetzes "in mehrerlei Hinsicht gegen Grundrechte" verstoße, wolle man laut Aussendung nun "den Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg antreten und auch Klagsmöglichkeiten ausschöpfen, die die US-Gerichtsbarkeit bietet".

Standortfrage bleibt

Die Wiener Secession, in der das Beethovenfries von Gustav Klimt hängt, hat sich erfreut von der heutigen Empfehlung des Kunstrückgabebeirates gezeigt, das Werk in Österreich zu belassen. Auch vom Belvedere, als Besitzer des Frieses, kam am Freitag Zustimmung. Belvedere-Direktorin Agnes Husslein-Arco stellt allerdings die Secession als Standort infrage: "Wir befürchten, dass der Fries an seinem derzeitigen Standort langfristig Schaden nimmt!" Das Werk müsse der Öffentlichkeit zugänglich bleiben - das müsse aber nicht die Secession sein, unterstrich sie.

Der 1902 geschaffene, 34 Meter lange Wandfries gilt als ein Hauptwerk des Wiener Jugendstils und ist seit 1986 in einem eigenen Raum im Kellergeschoß der Secession zu besichtigen.

(APA)

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