Beethovenfries: Erbenvertreter will Rückgabebeirat erneut befassen

Der Kunstrückgabebeirat habe " wesentliche Fakten ausgeklammert", meint der Erbenvertreter Marc Weber. Er prüft eine nochmalige Anregung an den Kunstrückgabebeirat.

Der Kunstrückgabebeirat hat sich am Freitag gegen eine Rückgabe von Gustav Klimts Beethovenfries an die Erben nach Erich Lederer ausgesprochen. Der erforderliche "enge Zusammenhang" zwischen Ausfuhrverfahren und Ankauf durch die Republik war "weder in zeitlicher noch kausaler Hinsicht" gegeben, so die Begründung. Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) will sich an die Empfehlung des Beirats halten. Widerstand gegen diese Empfehlung gibt es vom Erbenvertreter Marc Weber. Er vertritt die Interessen von einem Drittel der Erbengemeinschaft. Er erwägt, den Beirat nochmals mit dem Fall zu befassen, wie er am Freitagabend bekannt gab.

"Mit seiner Empfehlung ist der Beirat von der Ankündigung, den Beethovenfries wie jedes andere Restitutionsobjekt zu behandeln, deutlich abgewichen. In seiner 29-seitige Begründung hat der Beirat wesentliche Fakten ausgeklammert, die noch einmal neu gewürdigt werden müssen", so Weber. Das Ausfuhrverbot sei bis zum Ankauf durch die Republik ein anhängiges Verfahren gewesen und daher seiner Auffassung nach ein klarer Fall für eine Restitution.

Eine Sichtweise, die der Beirat nicht teilte. Weber wirft diesem nun vor, "entscheidende Tatsachen" ausgeklammert zu haben. "Lederer wurde eine Möglichkeit, den Fries aus Österreich auszuführen, niemals eröffnet, schon gar nicht während den Verhandlungen", sagt Weber.

Im Unterschied zu Anwalt Alfred Noll, der keine weiteren juristischen Schritte setzen will, kündigte Weber breits am Freitagvormittag den Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und Klagen in den USA an.

(Red./OTS/APA)


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