Gericht: Freispruch für Peter Westenthaler

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Ex-BZÖ-Chef Peter Westenthaler ist erleichtert: Nach viereinhalb Jahren Strafverfahren haben die Vorwürfe Betrug mit Fördergeld und illegale Parteienfinanzierung nicht standgehalten.

Wien. Noch ist der Freispruch nicht rechtskräftig, doch der erste Punkt geht eindeutig an Peter Westenthaler: Der Ex-FPÖ-/BZÖ-Politiker, der abseits seiner politischen Laufbahn auch als Vorstand der Fußball-Bundesliga tätig war, wurde Freitagnachmittag im Zweifel von den beiden Vorwürfen, die die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen ihn erhoben hatte, freigesprochen.

Auch beim mitangeklagten Ex-Liga-Vorstand Thomas K. (48) hielt die Anklage der Prüfung durch den von Richter Wolfgang Etl (Straflandesgericht Wien) geleiteten Schöffensenat nicht stand.

Unverbesserliche Justizkritiker meinen ja, die Zeiten großer Plädoyers in Österreichs Gerichtssälen seien lang vorbei. Nun ist „groß“ eine Frage der Definition, wenn man darunter (auch) „emotional“ versteht, dann haben besagte Kritiker unrecht: Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber geißelte noch kurz vor der Urteilsverkündung den Hauptangeklagten Westenthaler in ungewöhnlicher Härte.
Später sollte die Verteidigung des unter Betrugs- und Untreue-Anklage stehenden früheren Politikers verärgert bekunden, „selten so etwas Unsachliches gehört“ zu haben.

Es war ein Showdown, der geradezu filmreife Momente bot: Da der um seine Reputation kämpfende frühere BZÖ-Frontmann, dort Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber, die als Vertreterin der Korruptionsstaatsanwaltschaft offenbar so richtig Flagge zeigen wollte. Der Vorwurf der „Korruption“, so hieß es, treffe beide Angeklagten: Westenthaler – der heute 47-Jährige war 2003 und 2004 Vorstand der österreichischen Fußball-Bundesliga – und auch Thomas K. Korruption? Diese war im engeren Sinn gar nicht angeklagt. Westenthaler musste schweren Betrug hinsichtlich der zweckwidrigen Verwendung einer für den Fußballnachwuchs gedachten Fördermillion verantworten.
Zudem auch Untreue. Letztere soll er als Beitragstäter begangen haben, indem er – so die Anklage – im Sommer 2006 als BZÖ-Chef eine Scheinrechnung der BZÖ-Agentur Orange an die Österreichischen Lotterien hat legen lassen. Die Rechnung wurde für eine „Pseudostudie“ (Zitat Anklage) gelegt.

Geld für „Wohlwollen“

Und die Lotterien zahlten 300.000 Euro an die Orange. „Das BZÖ brauchte dringend Geld, um seinen Wahlkampf zu finanzieren“, erklärte Oberstaatsanwältin Schreiber. Was die Lotterien davon gehabt haben sollen? „Politisches Wohlwollen“, ergänzte die Anklägerin. Und erinnerte daran, dass der eigentliche Hauptangeklagte (unmittelbarer Täter, Vorwurf: Untreue) in diesem Punkt der frühere Lotterien-Boss Leopold Wallner sei. Dieser aber – nunmehr im 80. Lebensjahr – sei aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig. Freilich gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung.

Zurück zu Westenthaler: Der Vorwurf an ihn, der Bundesliga-Aufsichtsrat habe gewusst, was mit der vom Nationalrat beschlossenen Fördermillion geschehe, laufe ins Leere. Denn, so Schreiber: „Auch wenn der Betrüger einen Mitwisser hat, bleibt er ein Betrüger.“ Westenthaler habe Fördergeld „für eigene Zwecke“, nämlich die Deckung einer Finanzschuld der Bundesliga, verwendet. Schreiber: „Der Betrugstatbestand passt, als wäre er für unseren Fall gemacht worden.“ Für Betrug gebe es so viele Beweise, dass ihr die Zeit fehle, alle aufzuzählen. Sie könne höchstens ein „Best-of“ liefern, so die Anklagevertreterin. Den Richter überzeugte jedoch kein einziger dieser „Beweise.“

Westenthaler (schon 2008 in der Prügelaffäre um einen Justizministerium-Pressesprecher wegen Falschaussage zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt) hatte zuvor noch in ausführlicher Rede versucht, das Ruder herumzureißen. Mit Erfolg. Auch er setzte zunächst auf große Gefühle: „Mein Familie und ich sind emotional durch die Hölle gegangen.“ Dennoch habe der Prozess auch sein Gutes gehabt. „Ich konnte meine Unschuld beweisen.“ Er habe niemanden, auch nicht den Österreichischen Fußballbund (ÖFB), der das Fördergeld an die Liga weitergeleitet hat, getäuscht oder geschädigt. Der Richter sah das auch so: „Der ÖFB wurde nicht getäuscht, der ÖFB und die Liga-Vereine wurden nicht geschädigt“, der Zweck der Förderung sei sogar „eindrucksvoll“ erfüllt worden.

Bei der 300.000-Euro-Rechnung der Orange (die „Studie“ sei nur ein „politischer Standpunkt“ gewesen, ohne Konnex zum Geldfluss) sei er nie aktiv geworden, so Westenthaler. „Ich war von Finanzangelegenheiten freigestellt.“ Alles in allem, so hatte Westenthalers Anwalt Thomas Kralik befunden, müsse der Prozess mit einem Freispruch „ohne Wenn und Aber“ enden. Geworden ist es ein Freispruch im Zweifel. Mit einem Gang in die zweite Instanz ist zu rechnen. (m. s.)

AUF EINEN BLICK

Ex-BZÖ-Chef Peter Westenthaler wurde sowohl vom Vorwurf des schweren Betrugs im Zusammenhang mit einer Fördermillion für junge Fußballer als auch wegen mutmaßlich illegaler Parteienfinanzierung zugunsten des BZÖ freigesprochen. Auch bei Ex-Liga-Vorstand Thomas K. reichte es nicht für eine Verurteilung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.03.2015)

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