Freigesprochene dürften nicht "am Großteil der Kosten sitzenbleiben", Staatsanwälte sollen sich im Parlament rechtfertigen, findet der Ex-BZÖ-Chef.
Nach seinem Freispruch von den Vorwürfen des schweren Betrugs und der Untreue als Beteiligter drängt der ehemalige BZÖ-Obmann und Ex-Vorstand der österreichischen Fußball-Bundesliga, Peter Westenthaler, auf eine Justizreform: Staatsanwälte sollten sich im Parlament rechtfertigen müssen, forderte er am Dienstag in einer Aussendung. Auch sei die Kostenfrage bei einem Freispruch neu zu regeln.
Eine Erneuerung und Kontrolle der Staatsanwaltschaft seien dringend notwendig, findet Westenthaler, man könne nicht zur Tagesordnung übergehen. Der ehemalige Politiker fühlte sich von der Oberstaatsanwältin im Schlussplädoyer vergangenen Freitag "persönlich diffamiert und beleidigt" und beklagte in der Aussendung einmal mehr das viereinhalb Jahre dauernde Verfahren "mit völlig substanzlosen, willkürlichen Anklagen".
"Wie kommt ein Freigesprochener dazu?"
"Es kann nicht sein, dass willkürlich und ohne rechtliche Substanz einfach angeklagt, Rufschädigung und Existenzvernichtung betrieben wird und sich dafür nach einem Freispruch kein Staatsanwalt rechtfertigen muss", erinnerte Westenthaler an den Vorschlag, wonach sich Staatsanwälte nach rechtskräftigem Prozessende für ihre Entscheidungen im parlamentarischen Justizausschuss verantworten müssen.
Auch sei es seiner Ansicht nach hoch an der Zeit, die Kostenfrage bei einem Freispruch neu zu regeln: "Wie kommt ein Freigesprochener dazu, auf dem Großteil der Kosten aus mehrjährigen Verfahren, die ins sechsstellige gehen, sitzen zu bleiben?", forderte Westenthaler vollen Ersatz.
Im konkreten Verfahren war es einerseits um eine im Sommer 2006 erfolgte Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an das BZÖ sowie eine im Dezember 2004 vom Nationalrat genehmigte Subvention in Höhe von einer Million Euro an die Bundesliga gegangen, die der forcierten Förderung des Fußball-Nachwuchses dienen sollte. Westenthaler wurde zur Gänze von den wider ihn erhobenen Vorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwältin legte Nichtigkeitsbeschwerde ein.
(APA)