Ex-OGH-Chef: Nächste Instanz muss urteilen

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Über den früheren Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Johann Rzeszut, soll das Oberlandesgericht urteilen.

Wien. Der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofes (OGH), Johann Rzeszut, wurde am 27. Februar vom Vorwurf der falschen Beweisaussage freigesprochen. Dennoch ist die im Zusammenhang mit dem Entführungsfall Natascha Kampusch stehende Strafsache nicht ausgestanden. Weil die Staatsanwaltschaft Wien volle Berufung gegen den Freispruch angemeldet hat, wandert der Gerichtsakt nun in die nächste Instanz, sprich: zum Oberlandesgericht Wien.

Der 73-Jährige hatte sich zu dem Vorwurf nicht schuldig bekannt. Unter Strafantrag stand eine Zeugenaussage Rzeszuts im Verfahren gegen einen Polizisten. Dieser (mittlerweile wegen Amtsmissbrauchs verurteilt) hatte auf eigene Faust in dem damals offiziell längst abgeschlossenen Entführungsfall „ermittelt“. Unter Wahrheitspflicht musste Rzeszut später im Strafverfahren gegen den Mann über telefonische Kontakte zu diesem aussagen. Rein objektiv gesehen wurden Rzeszuts Angaben später per Rufdaten-Rückerfassung widerlegt.

Er sei bei seiner Einvernahme rein auf die „Aktion“ des Polizisten fokussiert gewesen, habe sich „in mentaler Fixierung auf dieses Thema“ befunden, erklärte der Höchstrichter im Ruhestand in der Verhandlung. An Telefonate, bei denen über etwas anderes geredet wurde, habe er bei seiner Vernehmung nicht gedacht. Die Richterin glaubte dem Angeklagten. Und fügte an: „Es tut mir leid, und das sage ich sonst nie, was Sie in den vergangenen zwei Jahren über sich haben ergehen lassen müssen.“ Ob die zweite Instanz der Sicht des Gerichts folgt, ist offen. (m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.03.2015)

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