Westenthaler: "Staatsanwälte kontrollieren"

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Nach seinem Freispruch von den Vorwürfen schwerer Betrug und Untreue greift der frühere BZÖ-Chef Peter Westenthaler nun die Anklagebehörden an: Diese sollten sich vor dem Parlament verantworten müssen.

Wien. Ex-FPÖ-/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler übte nach seinem am Freitag verkündeten Freispruch scharfe Kritik an den Staatsanwaltschaften. Der 47-Jährige – er war abseits der Politik auch Vorstand der Fußballbundesliga – hatte schweren Betrug im Zusammenhang mit einer Million Euro Fördergeld für den Fußballnachwuchs sowie Untreue als Beteiligter hinsichtlich einer 300.000-Euro-Zahlung der Lotterien an die BZÖ-Agentur Orange zu verantworten gehabt.

Staatsanwälte sollten sich vor dem Parlament rechtfertigen müssen, forderte Westenthaler am Dienstag in einer Aussendung. „Es kann nicht sein, dass willkürlich und ohne rechtliche Substanz einfach angeklagt, Rufschädigung und Existenzvernichtung betrieben wird, und sich dafür nach einem Freispruch kein Staatsanwalt rechtfertigen muss“, erinnert Westenthaler an Vorschläge, wonach sich Staatsanwälte nach rechtskräftigem Prozessende für ihre Entscheidungen im parlamentarischen Justizausschuss verantworten sollten.

Auch sei es an der Zeit, die Kostenfrage bei einem Freispruch neu zu regeln: „Wie kommt ein Freigesprochener dazu, auf dem Großteil der Kosten aus mehrjährigen Verfahren, die ins Sechsstellige gehen, sitzen zu bleiben?“ Durch die für ihn zuständige Oberstaatsanwältin von der Korruptionsstaatsanwaltschaft fühlt sich Westenthaler „persönlich diffamiert und beleidigt“. Nach dem viereinhalb Jahre dauernden Verfahren sei es zu „völlig substanzlosen, willkürlichen Anklagen“ gekommen.

Urteil nicht rechtskräftig

Schon am Freitag nach Verkündung seines Freispruchs (dieser erging im Zweifel für den Angeklagten) hatte sich Westenthaler über die Ausführungen von Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber empört. Diese habe ihn „als Gauner und Betrüger hingestellt“.

Wichtiger Punkt angesichts derart harter Kritik: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Oberstaatsanwältin ist zwar erstinstanzlich mit ihrer Forderung nach einer „angemessenen Strafe“ abgeblitzt. Sie hat aber sofort angekündigt, Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil zu erheben. Bringt sie dieses Rechtsmittel tatsächlich ein, so ist der OGH am Wort. Und der könnte dann den Freispruch bestätigen, oder den Argumenten der Anklage folgen. In dem Fall ist mit einer Neuauflage des Westenthaler-Prozesses zu rechnen. (m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.03.2015)

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